Interview mit Wolfgang Groth, Mitglied des Vorstands der Deutschen Pfandbriefbank AG

"Entscheidend ist, dass der Fonds in der Lage ist, im Ernstfall die Anleger zu entschädigen"

Am 1. Januar 2015 wird die Höhe der Einlagensicherung bei privaten Banken reduziert. Der durchschnittliche Sparer wird davon aber kaum etwas merken, ist sich Wolfgang Groth, Mitglied des Vorstands der Deutschen Pfandbriefbank AG sicher.

Was passiert, wenn die Sicherungsgrenze 2015 von 30 auf 20 Prozent sinkt? Inwieweit sind ganz normale Bankkunden betroffen?

Wolfgrang Groth, Deutsche Pfandbriefbank AG

Wolfgang Groth: Die meisten Privatanleger dürften von der Senkung der Sicherungsgrenze nicht betroffen sein. Nehmen Sie die pbb: Nach der Absenkung der Sicherungsgrenze auf 20 Prozent liegt der Einlagenschutz immer noch bei über 600 Millionen Euro pro Kunde.

Die derzeitige Sicherheitsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals gilt seit 1976. Inwiefern ist die Absenkung eine Reaktion auf veränderte Umstände?

Wolfgang Groth: Bei einigen Banken liegt der maximale Einlagenschutz mittlerweile bei mehr als eine Milliarde Euro, weil deren Eigenkapital gestiegen ist. Hier setzt der Einlagensicherungsfonds mit der Senkung der Sicherungsgrenzen an. Allerdings bietet auch die reduzierte Grenze weiterhin einen mehr als adäquaten Schutz weit über die übliche Einlagenhöhe von Privatkunden hinaus.

Inwieweit wirkt die Erhöhung der Eigenkapitalbasis der schrittweisen Absenkung der Sicherungsgrenze bis 2025 entgegen?

Wolfgang Groth: Die strengeren Anforderungen an das Eigenkapital, die im Rahmen von Basel III und anderen Reformen gefordert werden, sollen die Stabilität im Bankensektor weiter erhöhen. Damit werden Spareinlagen indirekt besser gesichert. Auch nach Anpassung der Sicherungsgrenze in 2025 auf 8,75 Prozent des Eigenkapitals sind Spareinlagen sehr gut geschützt.

Die Minimalanforderungen an das Eigenkapital einer Bank liegen bei fünf Millionen Euro. Ist eine Anpassung denkbar bzw. notwendig?

Wolfgang Groth: Das Eigenkapital vieler Banken liegt heute im dreistelligen Millionen- oder gar Milliardenbereich. An einer Diskussion um eine höhere Untergrenze möchte ich mich nicht beteiligen.

Vielfach wünschen sich Privatkunden mehr Transparenz hinsichtlich der Höhe des Einlagensicherungsfonds. Was sagen Sie dazu?

Wolfgang Groth: Entscheidend ist, dass der Fonds in der Lage ist, im Ernstfall die Anleger zu entschädigen. Das hat der Fonds bereits in der Vergangenheit im Entschädigungsfall bewiesen.

Erfüllt die Deutsche Pfandbriefbank heute schon die Eigenkapitalvorgaben für 2019 aus Basel III?

Wolfgang Groth: Ja, die Eigenkapitalausstattung der pbb Deutsche Pfandbriefbank liegt bereits heute über den Vorgaben aus Basel III für 2019.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung:

• Die 10 wichtigsten Fragen rund um die gesetzlich und erweiterte Einlagensicherung finden Sie hier

• Alle Änderungen der gesetzlichen Einlagensicherung ab 2015 haben wir in diesem Artikel vorgestellt.

• Download: Faltblatt zu den Änderungen des Einlagensicherungsfonds

Interview: - 25.11.2014