Negativzinsen: Banken lassen gerne unter den Tisch fallen, dass die EZB ihnen Freigrenzen einräumt

Interview mit Katharina Lawrence, Verbraucherzentrale Hessen e.V.

Negativzinsen, Verwahrentgelte oder Strafzinsen - immer mehr Banken verlangen von Privatkunden Geld für die Nutzung ihrer Sparkonten. Was Verbraucher tun sollten, sofern sie betroffen sind, wann Banken kündigen dürfen und weshalb sich niemand in alternative Angebote drängen lassen sollte, erklärt die Juristin Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen e. V. im Interview.

Die Liste der Banken mit Verwahrentgelten bzw. Negativzinsen wird täglich länger. Was sollen Verbraucher tun, denen die Bank oder Sparkasse mitteilt, dass sie künftig Negativzinsen einführt?

Verbraucher sollten unbedingt auf Ankündigungen Ihrer Bank, Negativzinsen erheben zu wollen, reagieren. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit der Bank zu suchen. Gegebenenfalls sind individuelle Lösungen hinsichtlich der Freibeträge möglich. Auf keinen Fall sollte man in Eile etwas unterschreiben, was man nicht verstanden hat. Oder Geldanlagen abschließen, deren Kosten und Risiken nicht verstanden wurden oder nicht zur individuellen Planung passen.

Interview mit Katharina Lawrence - August 2021
Katharina Lawrence
© Verbraucherzentrale Hessen e.V.

Sind entsprechende Negativzinsen aus Sicht der Verbraucherzentralen überhaupt zulässig bzw. was geht und was nicht?

Die Realitäten an den Kapitalmärkten können Verbraucherzentralen auch mit Klagen nicht ändern. Aber rechtswidriges Verhalten ist inakzeptabel und daher lassen Verbraucherzentralen derzeit umstrittene Verwahrentgelte gerichtlich prüfen.

Inwieweit dürfen Banken ein Konto kündigen, wenn der Kunde den neuen Bedingungen nicht zustimmen?

Die Kündigungsmöglichkeiten der Bank richten sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die meist durch die vertraglichen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergänzt werden. Die Bank kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kontoführungsvertrag, den sogenannten Zahlungsdiensterahmenvertrag, nur kündigen, sofern dies vereinbart ist, was meist in den AGB geschieht. Kürzer als zwei Monate darf die Kündigungsfrist der Bank nicht sein. Allerdings könnte das gesetzlich verankerte Recht auf ein Guthabenkonto, das sogenannte Basiskonto, einer Kündigung möglicherweise entgegenstehen, besonders bei Sparkassen.

Nach den Sparkassengesetzen der Bundesländer haben sie nämlich einen besonderen öffentlichen Auftrag. Für Tagesgeldkonten gibt es hingegen meist keine langfristigen Laufzeitvereinbarungen, welche die Bank binden. Sind Sie nicht nur Kunde einer Genossenschaftsbank sondern deren Genosse? Als Genosse haben Sie in der Satzung verankerte Rechte, womöglich können Sie die Geschäftspolitik beeinflussen.

Wie hoch dürfen Negativzinsen ausfallen? Zum Teil verlangen Banken deutlich mehr als die von der EZB erhobenen -0,50 Prozent.

Es steht einem Verbraucher das Recht zu, zu so einer Vereinbarung nein zu sagen und die Bank zu wechseln. An dieser Stelle sollte betont werden, dass man als Verbraucher grundsätzlich das Recht hat zu entscheiden mit wem man Verträge abschließen will. Die Banken argumentieren gerne, dass das Entgelt eine unvermeidbare Folge der Zinspolitik sei. Sie könnten gar nicht anders, weil sie für den eigenen Geldparkplatz bei der Europäischen Zentralbank auch 0,50 Prozent Zinsen zahlen müssten. Was Banken gerne unter den Tisch fallen lassen ist, dass die EZB ihnen Freigrenzen einräumt.

Umschichten oder investieren – so lauten die Ratschläge vieler Banken, damit keine Verwahrentgelte nötig werden. Worauf sollten Kunden achten, wenn ihnen entsprechende Angebote gemacht werden?

Verbraucher, die Wert auf eine möglichst sichere Geldanlage legen, sollten darf achten, dass ihr Geld so angelegt wird, dass es der gesetzlichen Einlagensicherung unterfällt. Üblich ist es, dass 100.000 Euro pro Kunde abgesichert sind. Lassen Sie sich nicht zu einer Geldanlage, überreden, die riskanter ist, als sie dies eigentlich wollen. Verbraucherzentralen kritisieren seit langem, die Masche, dass Verbraucher mit verzinslichen Festanlagen zu einem Fondskauf bewegt werden. Schauen Sie auf die Kosten der angebotenen Geldanlage. Achten Sie auf die Verfügbarkeit Ihres Kapitals. Das von der Bank angebotene Geldanlageprodukt kann durchaus teurer sein im Vergleich zu dem zu zahlenden Verwahrentgelt.

Was sollten Kunden tun, die sich in ein neues Investment gedrängt fühlen? Gibt es Widerrufsfristen oder Kündigungsmöglichkeiten?

Lassen Sie sich nicht drängen. Nehmen Sie sich Zeit, ehe Sie unterschreiben. Nicht aus allen Verträgen kommt man ohne Kosten heraus. Kündigen bedeutet, dass man nicht unbedingt zurückbekommt, was man investiert hat. Haben Sie aber voreilig eine Rentenversicherung unterschrieben, so gibt es eine Widerrufsmöglichkeit - die Frist beträgt einen Monat.


Hintergrund
Seit dem 11 Juni 2014 verlangt die Europäische Zentralbank (EZB) von Banken, die ihr Geld bei der Zentralbank parken, einen negativen Einlagenzins. Jener beträgt mittlerweile -0,50 Prozent. Die Finanzinstitute sind, so deren Darstellung, entsprechend gezwungen, diesen Strafzins an ihre Kunden weiterzuleiten. Welche Banken Negativzinsen bei privaten und institutionellen Kunden verlangen, haben wir in unserer Übersicht aufbereitet.


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