Festgeldkonto eröffnen

Wie erfolgt die Kontoeröffnung bei einem Festgeldkonto?

Einführung

Das bis vor einiger Zeit herrschende hohe Zinsniveau hat dazu geführt, dass immer mehr Privatanleger ihr Geld auf Tagesgeldkonten angelegt haben. Deren Zinssatz fiel allerdings rasch als sich das Zinsniveau an den Geld- und Kapitalmärkten wieder normalisierte.

Genau darin besteht das klassische Risiko eines Tagesgeldkontos. Anders jedoch Festgelder: Im Rahmen eines solchen Kontos sichert sich der Kontoinhaber einen Festzins für eine vereinbarte Laufzeit, was äußerst attraktiv sein kann. Denn sinken die Zinsen am Markt, bleibt der vereinbarte Zinssatz der Festgeldanlage stabil. Für den Kontoinhaber des Festgeldes besteht demnach ein hohes Maß an Kalkulierbarkeit.

Vergleich vor der Entscheidung für ein Angebot

Wer ein Festgeldkonto eröffnen will, sollte im Vorfeld einen Vergleich durchführen, um das beste Angebot zu finden. Da im Unterschied zum Tagesgeld beim Festgeld bis zum Laufzeitende das Geld angelegt bleiben muss, ist ein zwischenzeitlicher Wechsel - wenn überhaupt - nur mit hohen Zinseinbußen möglich. Unsere Vergleiche und Rechner helfen Ihnen bei der Suche nach den besten Angeboten:

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Zur Kontoeröffnung notwendige Unterlagen und Formalitäten

Wer ein Festgeldkonto eröffnen möchte, muss sich selbstverständlich bei seiner Bank ausweisen. Denn Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu prüfen. Zudem dürfen sie keine Konten auf fiktive Namen eröffnen. Die sogenannte Abgabenordnung bildet die gesetzliche Grundlage dafür. Neben der Legitimation und Identifikation gehört die vertragliche Vereinbarung zu den Hauptbestandteilen der Eröffnung eines Festgeldes.

Auch für solche Konten besteht die Eröffnungsvoraussetzung in einem Kontovertrag. Dieser beinhaltet alle vertraglichen Regelungen. Wesentlich sind dabei neben den persönlichen Angaben des Vertragsinhabers alle Anlagevereinbarungen. So enthält der Kontovertrag zum neu eröffnenden Festgeldkonto vor allem Angaben zum vereinbarten Anlagezeitraum, innerhalb dem in der Regel nicht verfügt werden kann. Auch die vereinbarten Konditionen werden festgehalten. Im Gegensatz zum im Kontovertrag eines Tagesgeldkontos angegebenen Zins handelt es sich beim Festgeldkontovertrag um einen Festzins. Dies muss erkennbar sein.

Die Eröffnung eines Festgeldkontos – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Identifikation und Legitimation des Antragstellers

Im ersten Schritt identifiziert und legitimiert der Bank- bzw. Sparkassenmitarbeiter den Antragsteller. Dazu sind Legitimationspapiere notwendig. In der Regel dient der Personalausweis dazu. Als Alternative kann jedoch auch der Reisepass des Antragstellers inklusive Meldebestätigung genutzt werden.

Schritt 2 – Hinterlegung des Antragstellers als Kunden

Tritt ein Anleger gegenüber einem Kreditinstitut als neuer Kunde auf, dann muss dieser erst einmal vom Mitarbeiter registriert werden. Dazu wird ein Datensatz angefertigt, der alle persönlichen und für die Geschäftsverbindung wichtigen Daten enthält. Je Kunde ist dies nur einmal notwendig. Führt der Antragsteller des Festgeldkontos beispielsweise bereits sein Girokonto beim betreffenden Kreditinstitut, kann dieser Schritt übersprungen werden.

Schritt 3 – Erstellung und Unterschrift des Festgeldkontovertrages

Alle vertraglichen Grundlagen und Konditionen sind innerhalb des Kontovertrages zum Festgeldkonto geregelt. Dieser enthält vor allem den vereinbarten Zinssatz. Doch auch die Anlagezeit und der vereinbarte Betrag sind wichtig für alle Vertragsparteien und werden im Kontovertrag verbindlich festgehalten. Der Kontovertrag wird meist im Rahmen der Kontoeröffnung elektronisch innerhalb weniger Sekunden erstellt. Nach erfolgtem Ausdruck wird er dem Kontoinhaber zur Kontrolle und Unterschrift vorgelegt. Mit getätigter Unterschrift gilt der Vertrag als geschlossen und das Konto ist abschließend eröffnet. Sowohl Kontoinhaber als auch Kreditinstitut erhalten eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages.

Schritt 4 - Einzug des Anlagebetrages

Um der vertraglichen Grundlage zu entsprechen und Zinsen zu erhalten, muss der Kontoinhaber nun den vereinbarten Anlagebetrag auf dem eröffneten Festgeldkonto hinterlegen. Die meisten Banken und Sparkassen ziehen diesen von dem vom Vertragsinhaber angegebenen Konto ein. Ist dieses Konto im gleichen Kreditinstitut, kann es sich um Sparbuch oder Girokonto handeln. Ist der Antragsteller ein Neukunde, ist ein Einzug lediglich von einem Girokonto zulässig. Denn Sparbücher sind nicht für den Zahlungsverkehr zugelassen. Eine eingereichte Lastschrift zugunsten des neuen Festgeldkontos würde abgewiesen.

Schritt 5 – Freistellungsauftrag stellen

Unabhängig von der Kontoeröffnung des Festgeldkontos sollte ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Denn liegt dieser nicht vor, müssen Kreditinstitute alle Erträge ihrer Kunden besteuern und den Steueranteil an das Finanzamt abführen. Dies vermindert den effektiven Ertrag der Kunden. Um die Zinsen des Festgeldkontos komplett steuerfrei zu vereinnahmen, sollte der Freistellungsauftrag nicht vergessen werden. Je Steuerpflichtigem darf dieser maximal 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1602 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) betragen. Kapitalerträge in dieser Höhe sind jährlich steuerfrei nutzbar. Überschreiten Anleger diese Summe, dann wird lediglich der zu hohe Teil einer Versteuerung unterzogen.

Kontoführungsgebühr, Risiken und Startguthaben

Die Vorteile des Feldgeldkontos bestehen zum einen in einer hohen Planbarkeit. Denn die gewährten Zinssätze sind über die komplette Vertragslaufzeit festgeschrieben. Sinken die Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt, verringert sich der Zinssatz eines Festgeldkontos nicht – im Gegensatz zum Tagesgeldkonto. Zudem entstehen dem Anleger keine Kontoführungsgebühren. Die für die technische Verwaltung und Kontoführung anfallenden Kosten kalkulieren die Kreditinstitute in den ausgeschütteten Zinsertrag ein. Für den Anleger besteht somit volle Kostenkontrolle. Der vertraglich festgelegte Zinssatz entspricht praktisch dem effektiven Anlagebetrag.

Zudem handelt es sich bei der Festgeldanlage um eine äußerst konservative Geldanlage. In Zeiten der sogenannten Finanzkrise ist das Privatanlegern sehr wichtig. Der Kontoinhaber hat die Garantie, dass kein angelegtes Kapital verloren geht. Am Ende der Festlaufzeit besteht Anspruch auf komplette Rückzahlung des angelegten Geldes.

Angesichts der erwähnten Vorteile eines Festgeldkontos gilt es jedoch auch zu bedenken, dass es sich immer um eine verbindliche Festanlage handelt. Demnach sind Verfügungen während der Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht möglich – auch in finanziellen „Notfällen“. Anleger sollten sich dieser Tatsache immer bewusst sein und nur Kapital anlegen, das definitiv nicht benötigt wird. Gegebenenfalls sollte eher das Tagesgeldkonto zur flexibleren Kapitalanlage genutzt werden.

Schließung eines Festgeldkontos

Während zum Beispiel Giro- oder Tagesgeldkonten jederzeit geschlossen werden können, ist das bei Festgeldkonten anders. Hier wird eine verbindliche Vertragslaufzeit vereinbart, die grundsätzlich eingehalten werden muss. Lediglich unter Zustimmung des Kreditinstitutes können vorzeitige Auflösungen vorgenommen werden. Dies ist jedoch der Ausnahmefall und führt zudem oftmals zu Zinseinbußen für den Kontoinhaber. Ist die Vertragslaufzeit abgelaufen, ist eine Auflösung jedoch regulär zulässig. Je nach Kreditinstitut kann es sein, dass Festgeldkonten automatisch ablaufen und der Anlagebetrag zu diesem Zeitpunkt auf ein festgelegtes Verrechnungskonto gebucht wird.

Andererseits ist es auch denkbar, dass das betreffende Festgeldkonto bestehen bleibt und vom Kunden selbst aufgelöst werden muss, damit wieder über den Anlagebetrag verfügt werden kann. In aller Regel ist die jeweils zutreffende Verfahrensweise im Kontovertrag zum Festgeldkonto verankert. Wie bei anderen Kontoauflösungen müssen auch im Rahmen der Auflösung des Festgeldkontos Legitimationspapiere vorliegen. Das kann der Personalausweis des Kontoinhabers, aber auch dessen Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung sein.