Festgeldkonto für Minderjährige
Ein Festgeldkonto für mein Kind – geht das?
Wer für seine Kinder vorsorgt – beispielsweise um ihm eine Ausbildung zu finanzieren – möchte das oft auf einem speziellen Konto für Kinder tun. Für eine langfristige Anlage eignen sich dafür Festgelder gut. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit unveränderbar. Die gesetzliche Einlagensicherung sorgt für hohe Sicherheit.
Nicht jede Bank bietet jedoch die Möglichkeit, ein Festgeldkonto für Kinder zu eröffnen. Unser Vergleich zeigt die besten Angebote.
Wie eröffne ich ein Festgeldkonto für Minderjährige?
Für die Eröffnung eines Festgeldkontos für Kinder gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Kinder. In jedem Fall ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wie die Zustimmung genau erfolgt, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Mal genügt die Unterschrift auf dem Kontoantrag, mal muss eine separate Erklärung unterzeichnet werden.
Außerdem ist sowohl eine Legitimation der Erziehungsberechtigten als auch des Kindes erforderlich. Diese geschieht über Post- oder VideoIdent. Benötigt werden die Personalausweise der Erziehungsberechtigten sowie der Ausweise des Kindes. Alternativ kann für das Kind auch die Geburtsurkunde verwendet werden.
Viele Banken verlangen zudem, als Referenzkonto ein Tagesgeldkonto bei derselben Bank zu verwenden. Bei der GarantiBank muss beispielweise vor dem Festgeld für Minderjährige ein Tagesgeld für Minderjährige eröffnet werden. Die GarantiBank verlangt außerdem die Steueridentifikationsnummer des Kindes.
Tipp der Redaktion: Welche Banken ihre Festgeldkonten auch für Kinder und Jugendliche anbieten, zeigt unser nachfolgender Vergleich. In den Einzeltests der Angebote finden Sie alle Angaben zur Kontoeröffnung (Postident/Videoident), den aktuellen Zinsstaffeln und vieles mehr. Auch in unserem Festgeldrechner kann die Auswahl der Angebote auf Festgeldkonten, die für Minderjährige verfügbar sind, eingegrenzt werden. Dazu einfach unter "weitere Filter" einen Haken in der Kategorie"Zielgruppen" bei "für Minderjährige" setzen:
Festgeld für Kinder und Jugendliche im Vergleich
15 Angebote, Durchschnittszinssatz: 2,27 % p.a.
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 12 bis 36 Monate
- Land/ Rating
- Frankreich / AA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- Laufzeiten
- 6 bis 96 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro zu 100 Prozent
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 3 bis 60 Monate
- Land/ Rating
- Österreich / AA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro zu 100 Prozent
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 3 bis 60 Monate
- Land/ Rating
- Niederlande / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- Laufzeiten
- 1 bis 120 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro zu 100 %
- Zinsgutschrift
- Laufzeiten
- 12 bis 60 Monate
- Land/ Rating
- Frankreich / AA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- Laufzeiten
- 3 bis 120 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 6 bis 72 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 12 bis 60 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 12 bis 72 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro pro Kunde
- Zinsgutschrift
- jährlich
- Laufzeiten
- 6 bis 120 Monate
- Land/ Rating
- Deutschland / AAA
- Einlagensicherung (gesetzlich)
- 100.000 Euro
Stand der Daten: 21.11.2024
Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten aller von uns verglichenen Tages- und Festgeldangebote wie deren Renditen für verschiedene Laufzeiten liefern Ihnen unsere Rechner::
Was gibt es bei der Eröffnung eines Festgeldkontos für Minderjährige zu beachten?
Wer ist der gesetzliche Vertreter des Kindes?
Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig, Kinder unter achtzehn Jahren als beschränkt geschäftsfähig. Ab sieben Jahren dürfen Kinder also kleinere Geschäfte, etwa einen Einkauf mit dem eigenen Taschengeld, tätigen. Ein Festgeldkonto dürfen sie jedoch nicht eröffnen.
Dafür ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das sind normalerweise die Eltern. Bei der Eröffnung eines Festgeldkontos werden von beiden die Unterschriften verlangt.
Sind die Eltern geschieden und das Sorgerecht liegt nur bei einem Elternteil, verlangen Banken bei der Eröffnung eines Festgeldkontos für Minderjährige eine Kopie des Sorgerechtsnachweises.
Können die Eltern ihre Funktion als gesetzliche Vertreter nicht oder nur teilweise erfüllen, wird von einem Gericht ein Vormund oder ein Pfleger bzw. Ergänzungspfleger berufen.
Wem gehört das Geld auf dem Festgeldkonto für Minderjährige?
Eröffnen Eltern ein Festgeldkonto für Kinder und legen Geld darauf an, gehört das Geld dem Kind. Die Eltern haben die Vollmacht über das Konto, dürfen über das Geld jedoch nicht frei verfügen. Konkret heißt das, Eltern dürfen das Geld nutzen, um dem Kind beispielweise eine Ausbildung zu finanzieren. Sie dürfen es jedoch nicht verwenden, um sich beispielweise selbst ein neues Notebook oder ein Auto zu kaufen. Das Geld darf nur zum Nutzen des Kindes verwendet werden.
Sobald das Kind achtzehn Jahre alt ist, darf das Kind selbst über das Geld auf dem Konto verfügen.
Wann kann auf das Geld zugegriffen werden?
Eltern sollten beachten, dass Festgeldkonten – egal ob für Erwachsene oder Minderjährige – über eine vorher festgelegte Laufzeit abgeschlossen werden. Während der Laufzeit kann nicht auf das Geld zugegriffen werden. Soll das Geld jederzeit verfügbar sein, ist es auf einem Tagesgeldkonto für Minderjährige besser aufgehoben.
Viele Festgelder werden nach dem Ende der Laufzeit automatisch wiederangelegt. Eltern sollten also auf die Kündigungsfristen achten.
Was gibt es steuerlich bei Festgeldkonten für Minderjährige zu beachten?
Für jedes Kind gilt ein eigener Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Wird ein Freistellungsauftrag eingerichtet, bedeutet das, auf Zinserträge bis 801 Euro (bzw. der Höhe des Sparerpauschbetrages) fallen auf dem Festgeldkonto für Minderjährige keine Steuern an.
Entsprechend attraktiv verzinste Angebote finden interessierte Eltern in unserem Vergleich: