Guthabenzinsen

Zinsen aufs Guthaben

Ab wann erhalte ich Zinsen auf mein Guthaben?

Es gibt zahlreiche lukrative Angebote im Bereich der Tagesgeldkonten. Beim Vergleich der Konditionen sollte man auf den Effektivzins achten. Die meisten Banken zahlen die Zinsen auf das angelegte Guthaben einmal im Jahr aus - und zwar kurz nach dem 31.12 eines Jahres.

Oft erfolgt die Wertstellung bzw. die so genannte valutarische Buchung noch am 31.12. Dies bedeutet, dass die Zinsen rückwirkend zum 31.12. gebucht werden. Die gebuchten Zinsen werden somit bereits ab dem 01.01. verzinst.

Es gibt aber einige Banken, die die angefallenen Zinsen vierteljährlich dem Konto gutschreiben. In diesem Fall erhöht sich der Effektivzins wegen dem so genannten Zinseszinseffekt. Die gutgeschriebenen Zinsen werden somit unterjährig verzinst und führen beim gleichen Nominalzins im Vergleich zu einem Vertrag mit jährlicher Zinsgutschrift zu einem höheren Guthaben am Ende des Jahres. Sie weisen somit einen höheren Effektivzins auf.

Wie werden die Zinsen berechnet?

Alle Banken führen eine tägliche Verzinsung durch. Dies bedeutet, dass täglich ein zu verzinsender Tagessaldo ermittelt wird, der als Grundlage für die Ermittlung der Guthabenzinsen dient. Wie hoch diese Zinsen aktuell sind, zeigen unsere Vergleiche und Rechner:

Es gibt allerdings einen Unterschied im Berechnungsverfahren. Die meisten Banken verzinsen zwar täglich, rechnen aber jeden Monat mit 30 Tagen und das gesamte Jahr mit 360 Tagen. Diese Rechenmethode wird als deutsche kaufmännische Berechnungsmethode bezeichnet und ist gerade im Kundengeschäft weit verbreitet.

Eine weitere Berechnungsmethode ist die französische Methode, bei der jeder Monat mit tatsächlichen Tagen gezählt wird und das Basisjahr grundsätzlich mit 360 Tagen.

Der Unterschied ist zwischen den beiden Methode ist marginal und nur bei wirklich großen Beträgen ausschlaggebend. Unser Ratgeber zum Thema Zinsen berechnen erläutert Ihnen alle gängigen Methoden zur Zinsberechnung.

Was tun, um Zinsen vollständig zu bekommen?

Es wird grundsätzlich empfohlen, sowohl bei einem Tagesgeldkonto als auch bei einem normalen Sparbuch einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei vielen Banken kann der Freistellungsauftrag sogar online neu angelegt oder geändert werden. Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, besteht die Gefahr, dass von dem Zinsertrag die fällige Abgeltungssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer sofort in Abzug gebracht und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Bis zu einem bestimmten Betrag sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten unter anderem Zins-und Dividendenzahlungen. Zwar kann der Sparer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung die abgeführte Abgeltungssteuer, sofern der Freistellungsbetrag nicht ausgeschöpft wurde, geltend machen, allerdings ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden. In diesem Fall werden die entsprechenden Zins-und Steuerbescheinigungen der kontoführenden Bank benötigt, die dann der Einkommensteuererklärung beigefügt werden müssen.

Aus diesem Grund sollte vor dem Tag, an dem die Zinsen dem Konto gutgeschrieben beziehungsweise berechnet werden, der entsprechender Freistellungsauftrag der kontoführenden Bank erteilt werden. Die Höhe des freigestellten Betrages kann dabei nur überschlägig ermittelt werden. Falls wesentliche Kontobewegungen auf dem Tagesgeld- oder Sparkonto zu erwarten sind, sollte die Höhe des freigestellten Betrages regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.