Mündelsichere Geldanlage - Mündelgeld bzw. Anlagegeld

Beim bisherigen Mündelgeld bzw. heutigen Anlagegeld handelt es sich um das Geldvermögen eines Minderjährigen, das von einem Vormund verwaltet wird. Wir erklären, was es alles zu beachten gilt und welche Anlageformen mündelsicher sind.

Rechtliche Grundlagen der Vormundschaft

Die Vormundschaft tritt ein, wenn ein Minderjähriger nicht mehr unter elterlicher Sorge steht. Darüber hinaus auch, wenn die Eltern nicht mehr berechtigt sind, den Minderjährigen in dessen Anlegenheiten (auch hinsichtlich finanzieller Belange) zu vertreten oder der Familienstand nicht ermittelbar ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein reformiertes Vormundschaftsrecht, dessen gesetzliche Regelungen in den Paragraphen 1773 bis 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden sind.

Früher galt eine Vormundschaft auch für entmündigte (erwachsene) Personen. Diese gibt es im deutschen Recht seit dem 1. Januar 1992 nicht mehr. Gerichte können stattdessen eine rechtliche Betreuung anordnen.

Hinweis: Das Vormundschaftsrecht ist auf gesetzliche Vertreter wie Betreuer und Pfleger anwendbar. Für Angelegenheiten Minderjähriger ist das Familiengericht zuständig.

Wer wird als Vormund eingesetzt?

Eine Vormundschaft wird von einem Familiengericht angeordnet. Die Wahl fällt auf den Vormund, der für das Kind in seiner gegenwärtigen Lebenssituation am besten geeignet ist. Als gesetzliches Leitbild gilt der ehrenamtliche Vormund. Indes sind auch ein Berufsvormund, ein Vereinsvormund oder das Jugendamt möglich (siehe Paragraph 1774 BGB).

Betreuungs- und Familiengerichte beraten die Vormünder und Betreuer und wirken mit, sie in ihre Aufgaben einzuweisen. Die jeweiligen Gerichte führen über die gesamte Tätigkeit des Vormunds die Aufsicht.

Mehr Informationen finden sich im Ratgeber Vormundschaftsrecht des Bundesministeriums für Justiz.

Bis 2022 wurde ein Gegenvormund als Kontroll- bzw. Überwachungsinstanz eingesetzt. Dies war eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Zum 1. Januar 2023 wurde die Gegenvormundschaft / Gegenbetreuung abgeschafft.

mündelsichere Geldanlage

Funktionsweise einer mündelsicheren Geldanlage - sie muss risikolos und verzinst sein (Grafik: Tagesgeldvergleich.net)

Geldvermögen – Aufgaben und Pflichten des Vormunds

Der Vormund oder Betreuer hat das Geldvermögen (bisher: Mündelgeld / heute: Anlagegeld) seines Mündels – soweit das Geld nicht der Bestreitung laufender oder besonderer Ausgaben dient – verzinslich und risikolos anzulegen (siehe § 1841 BGB). Eine ausreichende Einlagensicherung wird laut § 1842 BGB vorausgesetzt. Vereibart wird überdies, dass der Vormund nur mit Genehmigung des Familiengerichts über das Anlagegeld (Guthaben eines entsprechenden Kontos) verfügen kann (siehe Sperrvereinbarung § 1845 BGB).

Das Anlagegeld entspricht der bisherigen Mündelsicherheit. Bei Mündelgeld handelte es sich um von Wertverlust ausgeschlossene Anlagen, welche vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt wurden. Mündelsichere Anlageformen wurden im § 1807 BGB a. F. definiert.

Weitere Regelungen bei Anlagegeld

Der Vormund bzw. Betreuer muss Wertpapiere bei einem Kreditinstitut im Depot verwahren lassen. Wertgegenstände sind auf Anordnung des Familiengerichts zu hinterlegen. (§ 1798 Absatz 2 Satz 1, §§ 1843, 1844 BGB). Sind Investitionen aus dem Vermögen des Mündels absehbar, kann außerdem Verfügungsgeld ohne Sperrvereinbarung auf einem verzinslichen Konto (z. B. als Tagesgeld) angelegt werden (§ 1798 Absatz 2 Satz 1, § 1839 Absatz 2 BGB).

Einmal jährlich ist dem Familiengericht die Vermögensverwaltung darzulegen. Von dieser Pflicht ist unter bestimmten Umständen aber eine Befreiung möglich.

Hinsichtlich Erbschaften und Schenkungen gilt: Entsprechende erhaltenes Vermögen ist grundsätzlich nach den Anordnungen des Erblassers oder des Zuwendenden zu verwalten. Nur das Gericht kann dies aufheben, sofern die Befolgung das Vermögen des Betreuten "erheblich" gefährden würde – siehe § 1837.

In den Paragraphen 1846 und 1847 ist geregelt, dass es bestimmte Anzeigepflichten bei der Geld- und Vermögensverwaltung gibt. Diese Pflichten sind so zu verstehen, dass sie dem Familiengericht ermöglichen, die Aufsicht über den Vormund zu wahren.

Alternative Anlagen, z. B. als Aktien oder in Form von Wertpapierfonds, bedürfen einer Genehmigung des Gerichts – siehe § 1848. Hierbei handelt sich jeweils um Einzelfall-Entscheidungen. In solch eine Genehmigung fließen immer verschiedene Faktoren mit ein, beispielsweise die Höhe des Vermögens. Ein höheres Risiko gilt bei mittleren und größeren Vermögen eher als wirtschaftlich tragbar als bei kleineren Vermögen. Es wird auch unterschieden, ob es sich um kurz- oder langfristige Anlagen handelt. Erlaubte Risiken sind nur solche, die bei der gewählten Anlageform unvermeidlich sind.

Die Genehmigungspflicht gilt nicht für einen vom Gericht „befreiten" Betreuer bzw. Vormund.

Bisherige Regelungen bei mündelsicheren Anlagen

Bis Ende 2022 wurde Mündelsicherheit aus verschiedenen Kriterien zusammengesetzt: Zum einen musste die Vermögensanlage davor geschützt sein, dass durch Insolvenz des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt – aus diesem Grund gehören die meisten Banken in Deutschland einem Einlagensicherungsfonds an. Zum anderen musste die Geldanlage selbst vor Verlusten (z.B. Kursschwankungsrisiken) abgesichert sein.

Solange die jeweilige Bank über eine ausreichend hohe Einlagensicherung verfügt, gehörten demnach auch die klassischen Sparbücher und Tagesgeldkonten zu den mündelsicheren Anlageformen.

Laut dem bisherigen § 1807 BGB (a. F.) waren mündelsichere Geldanlagen z. B. inländische Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Bundes- und Länderanleihen, verbriefte Forderungen sowie festverzinste Wertpapiere und Konten bei für geeignet erklärten Banken und Sparkassen (gesetzliche Einlagensicherung). Aktien und Investmentfonds waren im Katalog des § 1807 BGB nicht erwähnt.

Sicherheit: Anlageform kritisch prüfen

Die Vergangenheit lehrt, dass nicht alle "sicheren" Investments auch das hielten, was sie versprachen. Viele der von Gerichten als sehr sicher eingestuften Fonds mussten große Verluste verbuchen.

Der BVI führt eine Liste zu mündelsicheren Anlagen in Wertpapierfonds und fondsgebundene Vermögensverwaltungen (als PDF Download).

Redaktionstipp:

Verzinsliche Anlageformen wie Fest- oder Tagesgeld zählen zu den (mündel-)sicheren Produkten.

Mehr als 100 Festgelder im Vergleich » Jetzt Tagesgeldkonten vergleichen »