Steuern auf Festgeld optimieren

Mehr ans Finanzamt zahlen als unbedingt nötig? Da wird jeder Verbraucher vehement mit dem Kopf schütteln. Und doch verschenken Sparer Jahr für Jahr Geld, weil sie die Steuern auf Kapitalerträge nicht im Blick haben oder schlichtweg unterschätzen. Gerade bei der Festgeldanlage führt das zu deutlichen Renditeeinbußen. Das kann vermieden werden, indem man sich vor Vertragsabschluss mit den drei wichtigsten Komponenten für die Rendite befasst und so die Steuern auf sein Festgeld von Anfang an optimiert. Wie? Wir verraten es.

Die wichtigsten Fakten

  • Bei Festgeld gibt es zwei Möglichkeiten der Zinszahlung: zum Ende eines jeden Kalenderjahres und zum Laufzeitende
  • Je länger die Laufzeit und je höher die Zinsen, desto schneller übersteigen bei Zinszahlung zum Laufzeitende die Zinsen den Sparerpauschbetrag und es kommt zum Steuerabzug
  • Das lässt sich ganz oder teilweise vermeiden, indem auf Angebote mit jährlicher Zinszahlung zurückgegriffen und somit jährlich der Sparerpauschbetrag genutzt wird
  • Sie können die Filterfunktion in unserem Festgeld-Vergleich nutzen, um sich Angebote anzeigen zu lassen, bei denen die Zinsen jährlich oder nachträglich gutgeschrieben werden.
  • Vergessen Sie nicht, einen entsprechenden Freistellungsauftrag zu stellen

Die drei Elemente der Rendite

Die drei Elemente einer Festgeldanlage

Die Rendite einer Festgeldanlage fußt auf drei Elementen. Zwei dieser Aspekte haben Sparer immer vor Augen: die Laufzeit und den vereinbarten Zinssatz per anno, also pro Jahr. Da man sich in der Regel vorab Gedanken darüber macht, wie lange das Geld angelegt werden soll, fließt in einen Festgeldvergleich daher vornehmlich der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit ein. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur darf man Baustein Nummer drei nicht vergessen: die Zinsgutschrift.

Die Zinsgutschrift – zwei Varianten

Bei Festgeldverträgen gibt es hinsichtlich der Zinsgutschrift zwei Varianten, die sich bisweilen merklich auf die Steuerlast und damit die Rendite auswirken können.

  • Bei einigen Verträgen werden die Zinsen jährlich gutgeschrieben. Das heißt, einmal im Jahr wird der vereinbarte Zinssatz ausgezahlt. Bei 10.000 Euro und einer Verzinsung von 3,00 Prozent p.a. wären das 300 Euro.
  • Andere Festgeldverträge sehen die Zinszahlung erst zum Ende der Laufzeit vor. Die Zinsen, die im Laufe der Jahre erwirtschaftet werden, fließen in den Vertrag und somit in den Anlagebetrag ein. Gehen wir wieder von 10.000 Euro und 3,00 Prozent p.a. aus, werden im zweiten Jahr dementsprechend 10.300 Euro verzinst, macht nach zwei Jahren 10.609 Euro.

Auf den ersten Blick scheint die zweite Variante, die Verzinsung zum Laufzeitende, deutlich attraktiver zu sein. Dank des Zinseszinseffekts stehen unter dem Strich augenscheinlich ein paar Euro mehr. Was dabei gerne übersehen wird: Der Zinsgewinn muss versteuert werden, ob die Zinsen nun jährlich oder nachträglich ausgezahlt werden. Dabei spielt der Sparerpauschbetrag eine entscheidende Rolle.

Steuern und Freibetrag

Der Sparerpauschbetrag

Seit dem Jahr 2023 greift bei Kapitalerträgen ein Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei Ehepaaren beziehungsweise Lebensgemeinschaften. Zinsgewinne oder andere Kapitalerträge, etwa aus Fonds oder Aktien, unterliegen in der Höhe des sogenannten Sparerpauschbetrags nicht der Steuerpflicht. Dazu muss bei der Bank oder den Banken, bei denen man Kunde ist, ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Nutzt man die Dienste mehrerer Kreditinstitute, darf die Summe der Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht überschreiten. Oder anders ausgedrückt: Der Freibetrag muss aufgeteilt werden. Wichtig: Der Sparerpauschbetrag gilt Jahr für Jahr. Das mag banal klingen, ist für die Festgeldanlage aber von höchster Bedeutung.

Um die Rolle des Sparerpauschbetrags zu verdeutlichen, hier ein simples Beispiel: Wer bei seiner Hausbank im Jahr 1.250 Euro an Zinsen und sonstigen Erträgen erwirtschaftet und einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro eingereicht hat, zahlt nur für 250 Euro Steuern.

Steuern auf Kapitalerträge

Aktuell greift die Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent. Hinzu gesellen sich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Lässt man die Kirchensteuer außen vor, ergibt sich eine Steuerlast von 26,375 Prozent. Bei den 250 Euro wären das 65,94 Euro, die von der Bank automatisch an das Finanzamt abgeführt werden.

Zinsintervall und Steuerlast

Die Steuerlast bei der Festgeldanlage

Betrachtet man das Thema Steuern jetzt im Kontext einer Festgeldanlage, muss man sich immer vor Augen führen: Die Zinsen werden in dem Jahr versteuert, in dem sie ausgezahlt werden. Bei der Variante mit der jährlichen Zinszahlung erfolgt die Versteuerung daher jährlich. Wird der Zinsertrag mit angelegt, dann erst nach Ablauf des vereinbarten Anlagezeitraums.

Wer nun glaubt, nur einmal Steuern zahlen zu müssen, statt jährlich zur Kasse gebeten zu werden, sei günstiger, der übersieht die Bedeutung des Sparerpauschbetrags.

  • Bei der jährlichen Zinsgutschrift wird jedes Mal der Freibetrag genutzt – in der Höhe, die im Freistellungsauftrag festgelegt wurde.
  • Handelt es sich um eine Festgeldanlage mit nachträglicher Zinsgutschrift, lässt man den Sparerpauschbetrag Jahr für Jahr ungenutzt und kommt erst im Jahr der Zinszahlung in den Genuss.

Nun könnte man den Sparerpauschbetrag gezielt Jahr für Jahr neu aufteilen, um bei der Zinszahlung bestens gerüstet zu sein. Doch mal ehrlich: Diese Mühe macht sich kaum jemand, zumal bei einer Umschichtung des Freibetrags dann an anderer Stelle höhere Steuern anfallen, ob nun beim Tagesgeld, dem Depot oder vielleicht auch dem Sparbuch.

Rendite und Steuer – eine Beispielrechnung

Wie stark die Rendite bei jährlicher und nachträglicher Zinszahlung variiert, nur aufgrund der Steuerlast, zeigt unser Beispiel mit einem Anlagebetrag von 50.000 Euro, einem Zinssatz von 3,00 Prozent p.a. und einer Laufzeit von fünf Jahren. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro wird nur für diesen Vertrag in Anspruch genommen.

Steuerlast und Zinsertrag nach Steuern im Vergleich
Festgeld mit jährlicher Zinszahlung und 3,00 Prozent Zinsen pro Jahr
Jahr Anlage­summe (EUR) Zinsaus­schüttung (EUR) Steuer­last (EUR) Zinsen nach Steuern (EUR)
1 50.000 1.500,00 131,88 1.368,13
2 50.000 1.500,00 131,88 1.368,13
3 50.000 1.500,00 131,88 1.368,13
4 50.000 1.500,00 131,88 1.368,13
5 50.000 1.500,00 131,88 1.368,13
Gesamt 50.000 7.500,00 659,38 6.840,63
Festgeld mit nachträglicher Zinszahlung und 3,00 Prozent Zinsen pro Jahr inkl. Wiederanlage der Zinsen
Jahr Anlage­summe (EUR) Zinsaus­schüttung (EUR) Steuer­last (EUR) Zinsen nach Steuern (EUR)
1 50.000 0,00 0,00 0,00
2 50.000 0,00 0,00 0,00
3 50.000 0,00 0,00 0,00
4 50.000 0,00 0,00 0,00
5 50.000 7.963,70 1.836,68 6.127,03
Gesamt 50.000 7.963,70 1.836,68 6.127,03
Mehrbelastung durch nachträgliche Zinszahlung 713,60

Jährliche Zinszahlung

Die Festgeldanlage mit jährlicher Zinszahlung schüttet pro Jahr 1.500 Euro an Zinsen aus. Steuerpflichtig sind 500 Euro (1.500 Euro Kapitalertrag minus 1.000 Euro Freibetrag). Das Finanzamt erhält davon automatisch 131,88 Euro, sodass beim Sparer 1.368,13 Euro verbleiben. Nach 5 Jahren wurden insgesamt 7.500 Euro Zinsen gezahlt, 659,38 Euro an Steuern abgeführt und ein Gewinn von 6.840,63 Euro erzielt. Das entspricht eine Rendite in Höhe von 13,68 Prozent.

Nachträgliche Zinszahlung

Der gleiche Vertrag mit nachträglicher Zinszahlung schüttet nach fünf Jahren inklusive Zinseszinsen 7.963,70 Euro aus – 463,70 Euro mehr als bei jährlicher Zinszahlung. Aber: Die Gutschrift wird abzüglich des Freibetrags noch versteuert. Der Fiskus berücksichtigt dementsprechend 6.963,70 Euro und erhält dafür 1.836,68 Euro Steuern. Unter dem Strich bleiben dann „nur“ noch 6.127,03 Euro an Zinsgewinn. Das sind 713,60 Euro weniger, was sich auch in der Rendite von 12,25 Prozent (1,43 Prozent weniger) widerspiegelt.

Tipps zur Steueroptimierung

Auch wenn jetzt nicht jeder gleich 50.000 Euro anlegt. Eines sollte dieses Beispiel deutlich machen: Um den Freibetrag optimal zu nutzen, muss man vorher berechnen (lassen), wie hoch die Zinsen bei nachträglicher Zahlung sind. Dann kann man sehen, welcher Betrag versteuert beziehungsweise, ob der Freibetrag überschritten wird. Bleibt man mit dem Zinsertrag auch nach mehreren Jahren unterhalb des Sparerpauschbetrags, ist es durchaus sinnvoll, den Zinseszinseffekt mitzunehmen. Anderenfalls bietet die jährliche Zinsgutschrift mehr Potenzial, weil der Freibetrag besser eingesetzt und nicht „verschenkt“ wird.

Das mag nach Mehraufwand klingen, ist dank der Filterfunktion unseres Festgeldvergleichs aber binnen Sekunden erledigt. Die entsprechenden Filter sind die Nummer 10 und 11:

Bedienungsanleitung für unseren Festgeldrechner

Und bedenken Sie: Der Zinsertrag, der bei jährlicher Zinszahlung ausgeschüttet wird, kann – rein theoretisch – auch direkt wieder gewinnbringend angelegt werden. Etwa als Tagesgeld, über das man jederzeit verfügen kann. Dabei hilft dann unser Tagesgeldvergleich.

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