Tagesgeldkonto als Steuerrücklage

Tagesgeld zum Aufbau einer Steuerrücklage

Das Thema Tagesgeldkonto für Freiberufler und Selbständige hatten wir ja unter dem Aspekt der Ertrags- und Zinsoptimierung bereits besprochen. Aber neben diesem Aspekt gibt noch einen zweiten Grund für die Nutzung eines Tagesgeldkontos in Unternehmen, nämlich den Aufbau einer Steuerrücklage. In den ersten Jahren ihrer Selbständigkeit oder auch als Kleinunternehmer müssen Freiberufler und Selbstständige nur einmal jährlich ihre Jahressteuererklärung abgeben. Später, mit zunehmenden Einnahmen, wird dann eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung fällig. Aber egal, ob man jährlich oder vierteljährlich seine Steuern entrichten muss, ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage kann helfen, zusätzliche Zinserträge zu generieren UND sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Vorauszahlung genügend Liquidität vorhanden ist.

Beispiel für die Nutzung eines Tagesgeldkontos als Steuerrücklage

Ein Unternehmer, der quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss, aber ein besonders in den Wintermonaten umsatzstarkes Geschäft hat, erzielt übers Kalenderjahr gesehen 185.000 EUR Vorsteuergewinn. Da seine Umsätze zum Sommer hin aber abnehmen, schätzt das Finanzamt seine Vorauszahlungen zu hoch ein. Wohlweislich nutzt unser Unternehmer ein Tagesgeldkonto, dem er nach Abschluss jedes Monats 50 Prozent des Vorsteuergewinns zuführt. Der Einfachheit halber lassen wir die Gewerbesteuer außer Betracht und betrachten nur die Einkommensteuer. Folgendes Szenario entsteht:

Beispielszenario Steuer
Zu versteuerndes Einkommen 185.000,00 EUR Ist gleich Vorsteuergewinn
persönliche Verhältnisse alleinstehend  
Berechnungsjahr 2014-2015  
Einkommensteuer 69.461,00 EUR  
Solidaritätszuschlag 3.820,35 EUR 5,5 % der Einkommensteuer
Gesamtbelastung 73.281,35 EUR EKSt. und Soli-Zuschlag
Durchschnittssteuersatz 37,55%  
Vorauszahlungen - angepasst basierend auf den Umsätzen der ersten sechs Monate
Zu versteuern Januar bis Juni 100.000,00 EUR  
Hochrechnung Jahresgewinn durch Finanzamt 200.000,00 EUR basierend auf Vorsteuergewinn
Einkommensteuer 75.761,00 EUR basierend auf Hochrechnung
Solidaritätszuschlag 4.166,85 EUR 5,5 % der Einkommensteuer
Gesamtbelastung 79.927,85 EUR EKSt. und Soli-Zuschlag
Durchschnittssteuersatz 39,96%  
Vierteljährliche Vorauszahlung 19.981,96 EUR Gesamtbelastung / 4
Stand zum Jahresende
Zuviel entrichtet 6.646,50 EUR wird im Folgejahr erstattet
Rücklage 12.572,15 EUR kann entnommen werden

Über das gesamte Kalenderjahr betrachtet ergeben sich folgende Werte für Vorsteuergewinn, Einkommensteuer-vorauszahlung, Zuführung zur Rücklage, Entnahme aus Rücklage zu Zwecken der Steuervorauszahlung und Bestand auf dem als Rücklage genutzten Tagesgeldkonto.

Monat Vorsteuer-
gewinn
Vorauszahlung
ans Finanzamt
Rücklage
Zuführung von 50% vom Vorsteuergewinn Entnahme für Steuer-vorauszahlung Bestand in Rücklage
Januar 25.000,00 EUR   +12.500,00 EUR   12.500,00 EUR
Februar 20.000,00 EUR   +10.000,00 EUR   22.500,00 EUR
März 17.500,00 EUR 19.981,96 EUR +8.750,00 EUR -19.981,96 EUR 11.268,04 EUR
April 15.000,00 EUR   +7.500,00 EUR   18.768,04 EUR
Mai 12.500,00 EUR   +6.250,00 EUR   25.018,04 EUR
Juni 10.000,00 EUR 19.981,96 EUR +5.000,00 EUR -19.981,96 EUR 10.036,08 EUR
Juli 10.000,00 EUR   +5.000,00 EUR   15.036,08 EUR
August 10.000,00 EUR   +5.000,00 EUR   20.036,08 EUR
September 12.500,00 EUR 19.981,96 EUR +6.250,00 EUR -19.981,96 EUR 6.304,11 EUR
Oktober 15.000,00 EUR   +7.500,00 EUR   13.804,11 EUR
November 17.500,00 EUR   +8.750,00 EUR   22.554,11 EUR
Dezember 20.000,00 EUR 19.981,96 EUR +10.000,00 EUR -19.981,96 EUR 12.572,15 EUR
Gesamt 185.000,00 EUR 79.927,85 EUR 92.500,00 EUR 79.927,85 EUR 12.572,15 EUR

Man kann natürlich die für Steuervorauszahlungen und eventuelle Nachzahlungen benötigte Liquidität auch auf dem Firmenkonto vorhalten, nur lässt sich diese dann schwer von der frei verfügbaren Liquidität trennen. Nicht wenige Unternehmer tappen in diese Falle und geben mehr Geld aus als nach Steuern verfügbar wäre, einfach weil es auf dem Girokonto liegt!

Daher unser Tipp: Nutzen Sie ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage und legen Sie mindestens den geschätzten Durchschnittssteuersatz - besser etwas mehr - dort zurück. Besser noch: nutzen Sie zwei Tagesgeldkonten: eins für das laufende Jahr und eins für das darauffolgende Jahr. So können Sie das erste Konto nach Abschluss des Dezembers ruhen und die Rücklage des Folgejahres auf dem zweiten Konto aufbauen. Sollten Nachzahlungen fürs erste Jahr fällig werden, können diese vom ersten Konto geleistet werden. Im dritten Jahr dient dann wieder das erste Tagesgeldkonto dem Aufbau der Rücklage und das auf dem zweiten Konto vorhandene Geld kann für Nachzahlungen bereitgehalten oder entnommen werden.

Freiberufler und Einzelunternehmer können im Grunde auch ein Tagesgeldkonto für Privatkunden nutzen. Welche Bank dabei das beste Angebot macht, können Sie unserem Tagesgeldvergleich entnehmen:

Für Personen- und Kapitalgesellschaften (KG, UG, GmbH etc.) gibt es spezielle Firmentagesgelder. Auch dafür hat unsere Redaktion einen eigenen Vergleich inkl. Zinsrechner aufgebaut:

Auch der Zinsvorteil ist ein Argument

Nicht nur die Trennung der Konten und die damit einhergehende Garantie, die benötigte Liquidität zum Zeitpunkt der Voraus- oder Nachzahlung auch verfügbar zu haben, sprechen für ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage. Auch die Zinserträge sind ein interessanter Aspekt.

Steuerrücklage bei jährlicher und quartalsweiser Zahlung der Einkommensteuer

Unser Unternehmer aus dem oben aufgeführten Beispiel plant, 50 Prozent seines Vorsteuergewinns für Steuerzahlungen wegzulegen. Er hat dazu zwei Möglichkeiten: zum einen nutzt er einfach sein Geschäftskonto, auf welchem er 0,25 Prozent Zinsen pro Jahr bekommen würde, und zum anderen könnte er ein Tagesgeldkonto nutzen, welches ihm 1,00 Prozent Zinsen pro Jahr bei jährlicher Zinszahlung zum 31.12. bietet. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass er die Rücklage zu Anfang eines jeden Monats bildet, ergeben sich folgende Zinserträge:

Monat quartalsweise Steuerzahlung jährliche Steuerzahlung
0,25% Zinsen p.a. auf Girokonto 1,00% Zinsen p.a. auf Tagesgeld 0,25% Zinsen p.a. auf Girokonto 1,00% Zinsen p.a. auf Tagesgeld
Januar 2,60 EUR 10,42 EUR 2,60 EUR 10,42 EUR
Februar 4,69 EUR 18,75 EUR 4,69 EUR 18,75 EUR
März 2,35 EUR 9,39 EUR 6,51 EUR 26,04 EUR
April 3,91 EUR 15,64 EUR 8,07 EUR 32,29 EUR
Mai 5,21 EUR 20,85 EUR 9,38 EUR 37,50 EUR
Juni 2,09 EUR 8,36 EUR 10,42 EUR 41,67 EUR
Juli 3,13 EUR 12,53 EUR 11,46 EUR 45,83 EUR
August 4,17 EUR 16,70 EUR 12,50 EUR 50,00 EUR
September 1,31 EUR 5,25 EUR 13,80 EUR 55,21 EUR
Oktober 2,88 EUR 11,50 EUR 15,36 EUR 61,46 EUR
November 4,70 EUR 18,80 EUR 17,19 EUR 68,75 EUR
Dezember 2,62 EUR 10,48 EUR 19,27 EUR 77,08 EUR
Zinsertrag gesamt 39,67 EUR 158,66 EUR 131,25 EUR 525,00 EUR

Auch wenn die Zahlen für unser Beispiel jetzt nicht unbedingt beeindruckend aussehen, verdeutlichen sie doch den Unterschied, denn die Rendite der Steuerrücklage ist auf dem Tagesgeldkonto rund achtmal so hoch, wie auf dem Girokonto.