Tagesgeldkonto als Steuerrücklage
Tagesgeld zum Aufbau einer Steuerrücklage
Das Thema Tagesgeldkonto für Freiberufler und Selbständige hatten wir ja unter dem Aspekt der Ertrags- und Zinsoptimierung bereits besprochen. Aber neben diesem Aspekt gibt noch einen zweiten Grund für die Nutzung eines Tagesgeldkontos in Unternehmen, nämlich den Aufbau einer Steuerrücklage. In den ersten Jahren ihrer Selbständigkeit oder auch als Kleinunternehmer müssen Freiberufler und Selbstständige nur einmal jährlich ihre Jahressteuererklärung abgeben. Später, mit zunehmenden Einnahmen, wird dann eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung fällig. Aber egal, ob man jährlich oder vierteljährlich seine Steuern entrichten muss, ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage kann helfen, zusätzliche Zinserträge zu generieren UND sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Vorauszahlung genügend Liquidität vorhanden ist.
Beispiel für die Nutzung eines Tagesgeldkontos als Steuerrücklage
Ein Unternehmer, der quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss, aber ein besonders in den Wintermonaten umsatzstarkes Geschäft hat, erzielt übers Kalenderjahr gesehen 185.000 EUR Vorsteuergewinn. Da seine Umsätze zum Sommer hin aber abnehmen, schätzt das Finanzamt seine Vorauszahlungen zu hoch ein. Wohlweislich nutzt unser Unternehmer ein Tagesgeldkonto, dem er nach Abschluss jedes Monats 50 Prozent des Vorsteuergewinns zuführt. Der Einfachheit halber lassen wir die Gewerbesteuer außer Betracht und betrachten nur die Einkommensteuer. Folgendes Szenario entsteht:
Beispielszenario Steuer | ||
---|---|---|
Zu versteuerndes Einkommen | 185.000,00 EUR | Ist gleich Vorsteuergewinn |
persönliche Verhältnisse | alleinstehend | |
Berechnungsjahr | 2014-2015 | |
Einkommensteuer | 69.461,00 EUR | |
Solidaritätszuschlag | 3.820,35 EUR | 5,5 % der Einkommensteuer |
Gesamtbelastung | 73.281,35 EUR | EKSt. und Soli-Zuschlag |
Durchschnittssteuersatz | 37,55% | |
Vorauszahlungen - angepasst basierend auf den Umsätzen der ersten sechs Monate | ||
Zu versteuern Januar bis Juni | 100.000,00 EUR | |
Hochrechnung Jahresgewinn durch Finanzamt | 200.000,00 EUR | basierend auf Vorsteuergewinn |
Einkommensteuer | 75.761,00 EUR | basierend auf Hochrechnung |
Solidaritätszuschlag | 4.166,85 EUR | 5,5 % der Einkommensteuer |
Gesamtbelastung | 79.927,85 EUR | EKSt. und Soli-Zuschlag |
Durchschnittssteuersatz | 39,96% | |
Vierteljährliche Vorauszahlung | 19.981,96 EUR | Gesamtbelastung / 4 |
Stand zum Jahresende | ||
Zuviel entrichtet | 6.646,50 EUR | wird im Folgejahr erstattet |
Rücklage | 12.572,15 EUR | kann entnommen werden |
Über das gesamte Kalenderjahr betrachtet ergeben sich folgende Werte für Vorsteuergewinn, Einkommensteuer-vorauszahlung, Zuführung zur Rücklage, Entnahme aus Rücklage zu Zwecken der Steuervorauszahlung und Bestand auf dem als Rücklage genutzten Tagesgeldkonto.
Monat | Vorsteuer- gewinn |
Vorauszahlung ans Finanzamt |
Rücklage | ||
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Zuführung von 50% vom Vorsteuergewinn | Entnahme für Steuer-vorauszahlung | Bestand in Rücklage | |||
Januar | 25.000,00 EUR | +12.500,00 EUR | 12.500,00 EUR | ||
Februar | 20.000,00 EUR | +10.000,00 EUR | 22.500,00 EUR | ||
März | 17.500,00 EUR | 19.981,96 EUR | +8.750,00 EUR | -19.981,96 EUR | 11.268,04 EUR |
April | 15.000,00 EUR | +7.500,00 EUR | 18.768,04 EUR | ||
Mai | 12.500,00 EUR | +6.250,00 EUR | 25.018,04 EUR | ||
Juni | 10.000,00 EUR | 19.981,96 EUR | +5.000,00 EUR | -19.981,96 EUR | 10.036,08 EUR |
Juli | 10.000,00 EUR | +5.000,00 EUR | 15.036,08 EUR | ||
August | 10.000,00 EUR | +5.000,00 EUR | 20.036,08 EUR | ||
September | 12.500,00 EUR | 19.981,96 EUR | +6.250,00 EUR | -19.981,96 EUR | 6.304,11 EUR |
Oktober | 15.000,00 EUR | +7.500,00 EUR | 13.804,11 EUR | ||
November | 17.500,00 EUR | +8.750,00 EUR | 22.554,11 EUR | ||
Dezember | 20.000,00 EUR | 19.981,96 EUR | +10.000,00 EUR | -19.981,96 EUR | 12.572,15 EUR |
Gesamt | 185.000,00 EUR | 79.927,85 EUR | 92.500,00 EUR | 79.927,85 EUR | 12.572,15 EUR |
Man kann natürlich die für Steuervorauszahlungen und eventuelle Nachzahlungen benötigte Liquidität auch auf dem Firmenkonto vorhalten, nur lässt sich diese dann schwer von der frei verfügbaren Liquidität trennen. Nicht wenige Unternehmer tappen in diese Falle und geben mehr Geld aus als nach Steuern verfügbar wäre, einfach weil es auf dem Girokonto liegt!
Daher unser Tipp: Nutzen Sie ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage und legen Sie mindestens den geschätzten Durchschnittssteuersatz - besser etwas mehr - dort zurück. Besser noch: nutzen Sie zwei Tagesgeldkonten: eins für das laufende Jahr und eins für das darauffolgende Jahr. So können Sie das erste Konto nach Abschluss des Dezembers ruhen und die Rücklage des Folgejahres auf dem zweiten Konto aufbauen. Sollten Nachzahlungen fürs erste Jahr fällig werden, können diese vom ersten Konto geleistet werden. Im dritten Jahr dient dann wieder das erste Tagesgeldkonto dem Aufbau der Rücklage und das auf dem zweiten Konto vorhandene Geld kann für Nachzahlungen bereitgehalten oder entnommen werden.
Freiberufler und Einzelunternehmer können im Grunde auch ein Tagesgeldkonto für Privatkunden nutzen. Welche Bank dabei das beste Angebot macht, können Sie unserem Tagesgeldvergleich entnehmen:
Für Personen- und Kapitalgesellschaften (KG, UG, GmbH etc.) gibt es spezielle Firmentagesgelder. Auch dafür hat unsere Redaktion einen eigenen Vergleich inkl. Zinsrechner aufgebaut:
Auch der Zinsvorteil ist ein Argument
Nicht nur die Trennung der Konten und die damit einhergehende Garantie, die benötigte Liquidität zum Zeitpunkt der Voraus- oder Nachzahlung auch verfügbar zu haben, sprechen für ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage. Auch die Zinserträge sind ein interessanter Aspekt.
Steuerrücklage bei jährlicher und quartalsweiser Zahlung der Einkommensteuer
Unser Unternehmer aus dem oben aufgeführten Beispiel plant, 50 Prozent seines Vorsteuergewinns für Steuerzahlungen wegzulegen. Er hat dazu zwei Möglichkeiten: zum einen nutzt er einfach sein Geschäftskonto, auf welchem er 0,25 Prozent Zinsen pro Jahr bekommen würde, und zum anderen könnte er ein Tagesgeldkonto nutzen, welches ihm 1,00 Prozent Zinsen pro Jahr bei jährlicher Zinszahlung zum 31.12. bietet. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass er die Rücklage zu Anfang eines jeden Monats bildet, ergeben sich folgende Zinserträge:
Monat | quartalsweise Steuerzahlung | jährliche Steuerzahlung | ||
---|---|---|---|---|
0,25% Zinsen p.a. auf Girokonto | 1,00% Zinsen p.a. auf Tagesgeld | 0,25% Zinsen p.a. auf Girokonto | 1,00% Zinsen p.a. auf Tagesgeld | |
Januar | 2,60 EUR | 10,42 EUR | 2,60 EUR | 10,42 EUR |
Februar | 4,69 EUR | 18,75 EUR | 4,69 EUR | 18,75 EUR |
März | 2,35 EUR | 9,39 EUR | 6,51 EUR | 26,04 EUR |
April | 3,91 EUR | 15,64 EUR | 8,07 EUR | 32,29 EUR |
Mai | 5,21 EUR | 20,85 EUR | 9,38 EUR | 37,50 EUR |
Juni | 2,09 EUR | 8,36 EUR | 10,42 EUR | 41,67 EUR |
Juli | 3,13 EUR | 12,53 EUR | 11,46 EUR | 45,83 EUR |
August | 4,17 EUR | 16,70 EUR | 12,50 EUR | 50,00 EUR |
September | 1,31 EUR | 5,25 EUR | 13,80 EUR | 55,21 EUR |
Oktober | 2,88 EUR | 11,50 EUR | 15,36 EUR | 61,46 EUR |
November | 4,70 EUR | 18,80 EUR | 17,19 EUR | 68,75 EUR |
Dezember | 2,62 EUR | 10,48 EUR | 19,27 EUR | 77,08 EUR |
Zinsertrag gesamt | 39,67 EUR | 158,66 EUR | 131,25 EUR | 525,00 EUR |
Auch wenn die Zahlen für unser Beispiel jetzt nicht unbedingt beeindruckend aussehen, verdeutlichen sie doch den Unterschied, denn die Rendite der Steuerrücklage ist auf dem Tagesgeldkonto rund achtmal so hoch, wie auf dem Girokonto.