Kautionssparbuch
Sparbücher für die Mietkaution
Der Klassiker: Ein neues Mietverhältnis bringt generell die Frage mit sich, in welcher Form die Mietkaution hinterlegt werden soll. Die Form der Sicherheitsleistung kann frei vereinbart werden. Zwar bevorzugen viele Vermieter die Barkaution, für die der Geldbetrag überwiesen oder bar ausgezahlt wird, allerdings läuft der Mieter Gefahr, dass der Vermieter die Kaution nicht auf einem Treuhandkonto anlegt.
Im Falle einer Insolvenz des Vermieters hat der Mieter dann nämlich schlechte Chancen, den gesamten hinterlegten Kautionsbetrag zurückzuerhalten. Auf der sicheren Seite sind Mieter in der Regel mit einem Kautionssparbuch.
Wie funktioniert ein Kautionssparbuch?
Das Kautionssparbuch kann der Mieter wie ein herkömmliches Sparbuch auf seinen Namen bei seiner Hausbank, Sparkasse oder auch bei jedem anderen Kreditinstitut eröffnen. Mittelst einer Verpfändungserklärung tritt er das Sparbuch dann an den Vermieter ab.
Das Sparbuch kann entweder in der Filiale der gewählten Bank eröffnet werden oder direkt online. Das als Kaution hinterlegte Geld des Mieters ist sicher, da der Vermieter über die Kaution ohne Zustimmung des Mieters verfügen kann. Außerdem wird der Mieter automatisch von der Bank informiert, sobald der Vermieter auf das hinterlegte Geld zugreifen will.
Allerdings darf der Vermieter nicht ohne Grund auf das Geld zugreifen - auch nicht, um Zahlungsrückstände des Mieters auszugleichen. Kommt es zur Insolvenz des Vermieters, fließt das hinterlegte Geld nicht in die Insolvenzmasse und wird als Sondervermögen auf jeden Fall ausgezahlt.
Nach dem Auszug aus der Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Der Vermieter gibt das Sparbuch durch eine Erklärung an die jeweilige Bank oder Sparkasse wieder frei und der Mieter kann über sein hinterlegtes Geld verfügen.
Da solche Kautionssparbücher oftmals nur auf Nachfrage angeboten werden, sollten Mieter bei ihrer Bank nach einem solchen Sparbuch fragen.
Kautionsbürgschaft als Alternative zum Kautionssparbuch
Seit einigen Jahren sehr beliebt sind Kautionsbürgschaften als Alternative zum Kautionssparbuch. Bei einer Kautionsbürgschaft übernimmt eine Versicherung oder eine Bank gegenüber dem Vermieter die Garantie, für die Mietkaution aufzukommen. Sie als Mieter zahlen für diese Bürgschaft einen jährlichen Beitrag. Ihr Vorteil dabei: Sie müssen nicht die gesamte Mietkaution hinterlegen, sondern je nach Anbieter ca. 5,00 bis 6,00 Prozent der Kautionsleistung pro Jahr als Versicherungsprämie zahlen. Welche Anbieter Bürgschaften für Mietkautionen zu welchen Konditionen im Programm haben, zeigt unser nachfolgender Vergleich:
Mietkautionen sind speziell dann sinnvoll, wenn der zu hinterlegende Betrag zunächst für andere Aufwendungen Verwendung finden soll, z. B. für den Kauf einer Küche oder die Einrichtung eines Kinderzimmers. Gegebenenfalls kann die Mietkaution später gegen eine andere Variante getauscht werden.