Prämiensparen / Prämiensparplan

Was ist ein Prämiensparplan und welche Vorteile bietet er?

Im Bereich der Spareinlagen existieren aber neben Sparbrief oder Sparbuch noch weitere Finanzprodukte. Eines dieser Produkte ist das Prämiensparen, welches vergleichsweise unbekannt ist, aber dennoch mit sehr attraktiven Renditemöglichkeiten aufwartet. Deshalb soll es an dieser Stelle näher vorgestellt werden.

Genau betrachtet ist das Prämiensparen dem Sparbuch sehr ähnlich: Die Sparbeträge werden sicher angelegt und sind jederzeit verfügbar. Der wesentliche Unterschied zum Sparbuch besteht darin, dass ganz ähnlich wie beim Sparplan eine fortlaufende Kapitalbildung erfolgt. Die Sparbeträge werden direkt vom Girokonto des Sparers abgebucht und dann angelegt. Was die Verzinsung angeht, so verhält es sich genau wie beim Sparbuch: Das Sparguthaben wird variabel verzinst, weshalb letzten Endes die Zinsmärkte über die Renditeentwicklung entscheiden.

Bis zu dieser Stelle gleicht das Prämiensparen dem klassischen Sparplan. Allerdings existiert auch hier ein Unterschied. Dieser spiegelt sich darin wieder, dass das Prämiensparen belohnt wird: Wenn der Sparer lange genug am Ball bleibt, erhält er zur regulären Verzinsung eine zusätzliche Prämie. Die Prämie wird einmal jährlich entrichtet, und zwar stets auf den geleisteten Sparbetrag.

Ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Prämie bezahlt wird, ist von Bank zu Bank ganz unterschiedlich. In der Regel wird im ersten Jahr noch keine Prämie bezahlt. Sie wird erst in den Folgejahren eingeführt und dann meistens gesteigert.

Die Prämien sind nach einigen Jahren recht großzügig bemessen und können sich auf bis zu 50 Prozent des Sparbetrags belaufen. Allerdings werden sie nur bezahlt, so lange fortlaufende Einzahlungen getätigt werden. Ein Aussetzer oder die Beendigung des Prämiensparens stoppt die Prämienzahlung.

Wie stoppe ich als Kunde die Verjährung?

Um die drohende Verjährung aufzuhalten, ist eine Klage oder ein außergerichtlicher Einigungsprozess nötig. Die Verjährungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Kündigung zu laufen und beträgt drei Jahre. Sie endet immer zum 31.12. des Jahres, an dem die Frist ausläuft. Während der Dauer eines gerichtlichen Prozesses wird die Verjährung ab Klageerhebung ausgesetzt.

Es gibt drei Wege, um eine Verjährungsfrist zu hemmen:

  • Sich einer Musterfeststellungsklage anschließen
  • Individuelle Klage
  • Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann (Bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer des Verfahrens plus sechs Monate.)

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Sparkassen, die bereits Kündigungen von Prämiensparverträgen mit umstrittenen Zinsanpassungen vorgenommen haben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verjährungsfristen bei Kündigungen von Prämiensparverträgen

Name der Sparkasse Bundesland Beginn der Kündigungen Verjährung
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn Bayern Ende 2019 Ende 2022
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn Bayern Ende 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Kelheim Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Allgäu Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Altötting-Mühldorf Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Amberg-Sulzbach Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Ansbach Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Bad Kissingen Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Bad Neustadt an der Saale Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Bamberg Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Bayreuth Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Berchtesgadener Land Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Coburg-Lichtenfels Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Dachau Bayern Frühjahr 2021 Ende 2024
Sparkasse Dillingen-Nördlingen Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Donauwörth Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Erding- Dorfen Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Freising Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Freyung-Grafenau Bayern Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Fürstenfeldbruck Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Fürth Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Günzburg-Krumbach Bayern Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Hochfranken Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse im Landkreis Cham Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse im Landkreis Schwandorf Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Kulmbach-Kronach Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Landsberg-Dießen Bayern Ende 2019 Ende 2022
Sparkasse Landshut Bayern Sommer 2018 Ende 2021
Sparkasse Mainfranken Würzburg Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Miltenberg-Obernburg Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Mittelfranken-Süd Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Neuburg-Rain Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Neumarkt-Parsberg Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen Bayern Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Niederbayern-Mitte Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Nürnberg Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Oberland Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Oberpfalz Nord Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Passau Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Pfaffenhofen Bayern Frühjahr 2019 Ende 2022
Sparkasse Regensburg Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Regen-Viechtach Bayern Februar 2020 Ende 2023
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Schweinfurt-Haßberge Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Stadt- und Kreissparkasse Kaufbeuren Bayern Frühjahr 2021 Ende 2024
Stadt- und Kreissparkasse Moosburg a. d. Isar Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Stadtsparkasse Augs­burg Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse München Bayern Sommer 2019 Ende 2022
Vereinigte Sparkasse Gunzenhausen Bayern Herbst 2019 Ende 2022
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d. Oberpfalz Neustadt a.d. Waldnaab Vohenstrauß Bayern Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Barnim Brandenburg Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Elbe-Elster Brandenburg Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Märkisch-Oderland Brandenburg Sommer 2018 Ende 2021
Sparkasse Oder-Spree Brandenburg Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Brandenburg Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Spree-Neiße Brandenburg Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Hanau Hessen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Waldeck-Frankenberg Hessen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Werra-Meißner Hessen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Mecklenburg-Vorpommern Frühjahr 2021 Ende 2024
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Mecklenburg-Vorpommern Frühjahr 2021 Ende 2024
Kreissparkasse Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Bersenbrück Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Niedersachsen Frühjahr 2021 Ende 2024
Kreis-Sparkasse Northeim Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Kreissparkasse Osterholz   Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Soltau Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Syke Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Verden Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Aurich-Norden Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg Niedersachsen Herbst 2020 Ende 2023
Sparkasse Duderstadt Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Einbeck Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Emden Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Emsland Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Göttingen Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Hameln-Weserbergland Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Hannover Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Harburg-Buxtehude Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse LeerWittmund Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Nienburg Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Osnabrück Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Osterode am Harz Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Rotenburg Osterholz (ehemals Rotenburg-Bremervörde) Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Schaumburg Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Scheeßel Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Stade / Altes Land Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Niedersachsen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Wilhelmshaven Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse Barsinghausen Niedersachsen Sommer 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse Burgdorf Niedersachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse Wunstorf Niedersachsen Herbst 2018 Ende 2021
Weser-Elbe Sparkasse, Bremerhaven Geschäftsstelle Hemmoor Niedersachsen Herbst 2019 Ende 2022
Niederrheinische Sparkasse RheinLippe Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Bergkamen- Bönen Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022

 

Sparkasse Dortmund Nordrhein-Westfalen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Duisburg Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Forchheim Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen Herbst 2020 Ende 2023
Sparkasse Hamm Nordrhein-Westfalen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Iserlohn Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Krefeld Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Lippstadt Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2021 Ende 2024
Sparkasse Märkisches Sauerland Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Minden- Lübbecke Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Mülheim an der Ruhr Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Olpe Drolshagen Wenden Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Siegen Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Vest Recklinghausen Nordrhein-Westfalen Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Westmünsterland Nordrhein-Westfalen Herbst 2020 Ende 2023
Sparkasse Wittgenstein Nordrhein-Westfalen Herbst 2019 Ende 2022
Stadt- und Sparkasse Haan (Rheinland) Nordrhein-Westfalen Sommer 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse Haltern am See Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Stadtsparkasse Remscheid Nordrhein-Westfalen Herbst 2018 Ende 2021
Verbandssparkasse Goch-Kevelaer-Weeze Nordrhein-Westfalen Frühjahr 2020 Ende 2023
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Nordrhein-Westfalen Sommer 2020 Ende 2023
Kreissparkasse Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Kaiserslautern Rheinland-Pfalz Frühjahr 2020 Ende 2023
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Rheinland-Pfalz Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Germersheim-Kandel Rheinland-Pfalz Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Mittelmosel-Eifel Mosel Hunsrück Rheinland-Pfalz Frühjahr 2021 Ende 2024
Kreissparkasse Saarlouis Saarland Frühjahr 2020 Ende 2023
Kreissparkasse Saarpfalz Saarland Sommer 2020 Ende 2023
Kreissparkasse St. Wendel Saarland Sommer 2019 Ende 2022
Sparkasse Merzig-Wadern Saarland Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Neunkirchen Saarland Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Saarbrücken Saarland Sommer 2019 Ende 2022
Kreissparkasse Bautzen Sachsen Sommer 2018 Ende 2021
Ostsächsische Sparkasse Dresden Sachsen Herbst 2019 Ende 2022
Sparkasse Chemnitz Sachsen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Mittelsachsen Sachsen Ende 2018 Ende 2021
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Sachsen Frühjahr 2021 Ende 2024
Sparkasse Vogtland Sachsen Herbst 2018 Ende 2021
Kreissparkasse Börde Sachsen-Anhalt Sommer 2018 Ende 2021
Saalesparkasse Sachsen-Anhalt Frühjahr 2018 Ende 2021
Sparkasse Altmark West Sachsen-Anhalt Ende 2018 Ende 2021
Sparkasse Jerichower Land Sachsen-Anhalt Frühjahr 2019 Ende 2022
Sparkasse Mansfeld-Südharz Sachsen-Anhalt Sommer 2018 Ende 2021
Sparkasse Wittenberg Sachsen-Anhalt Ende 2018 Ende 2021
Stadtsparkasse Magdeburg Sachsen-Anhalt Sommer 2019 Ende 2022
Nord-Ostsee Sparkasse Schleswig-Holstein Sommer 2018 Ende 2021
Sparkasse Elmshorn Schleswig-Holstein Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Holstein Schleswig-Holstein Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Südholstein Schleswig-Holstein Herbst 2020 Ende 2023
Sparkasse Westholstein Schleswig-Holstein Ende 2019 Ende 2022
Sparkasse zu Lübeck Schleswig-Holstein Herbst 2019 Ende 2022
Stadtsparkasse Wedel Schleswig-Holstein Sommer 2018 Ende 2021
Kreissparkasse Eichsfeld Thüringen Frühjahr 2020 Ende 2023
Sparkasse Altenburger Land Thüringen Sommer 2020 Ende 2023
Sparkasse Mittelthüringen Thüringen Frühjahr 2021 Ende 2024
Sparkasse Unstrut-Hainich Thüringen Sommer 2019 Ende 2022
Wartburg Sparkasse Thüringen Sommer 2019 Ende 2022

Mehr Rendite mit Aktien-, Fonds- und ETF-Sparplänen oder Robo-Advisors

Wie unser Sparplanrechner zeigt, ist mit klassischen Banksparplänen derzeit keine gute Rendite erzielbar. Anders sieht die Situation bei Aktien, Fonds- und ETF-Sparplänen aus, die mittelfristig mit bis zu 7,5 ProzentRendite pro Jahr überzeugen können. Wer sich den Erwerb einzelner Fonds oder ETFs nicht zutraut, der kann sein Geld auch per Sparplan bei einem Robo-Advisor anlegen. Einen ersten Marktüberblick liefern unsere nachfolgenden Vergleiche:

Allgemeinverfügung der BaFin hält vor Gericht nicht stand (05.11.2024)

Die Finanzaufsicht muss einen Rückschlag einstecken: Laut dem neusten Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts habe die Bafin im Juni 2021 mit der Allgemeinverfügung rechtswidrig gehandelt.

Die Bafin hatte Bankinstitute dazu angehalten ihre Kunden über unwirksame Zinsbestimmungen in Prämiensparverträgen zu benachrichtigen und entsprechende Zinsnachzahlungen in die Wege zu leiten.

Das kam bei den Geldhäusern nicht gut an: Sie argumentierten, dass die Aufsicht damit Ergebnisse aus laufenden Gerichtsurteilen vorwegnehme. Drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken reichten daraufhin im Namen von über 1100 weiteren Kreditinstituten Klage ein.

Das Gericht hat sich mit der Frage beschäftigt, wann und wie die Bafin den Bankinstituten überhaupt ein bestimmtes Handeln gegenüber Verbrauchern - unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes - vorschreiben darf. Es ging also auch um die Frage, wie weit die Kompetenz und die Macht der Aufsichtsbehörde reicht.

Die Allgemeinverfügung sei zu unbestimmt gewesen: Laut des Gerichts hätte im vorliegenden Fall kein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbrauchergesetz vorgelegen, der aber Voraussetzung für ein Eingreifen mittels einer Allgemeinverfügung sei. Es sei nicht bereits ausreichend, dass sich die Finanzaufsicht allgemein auf die AGB-Bestimmungen des BGB und die Rechtsprechung des BGH beruft, der die strittigen Zinsanpassungsklauseln bereits 2004 für unwirksam erklärt hat (Urteil vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03).

Endgültig entschieden ist in der Sache aber noch nicht: Die Finanzaufsicht prüft aktuell noch Rechtsmittel und könnte vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Quellen:

  • Handelsblatt.com - Prämiensparen: Banken gewinnen im Streit um Sparverträge gegen die Bafin
  • Beck.de - Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen: BaFin-Verfügung rechtswidrig

BGH schafft endlich Klarheit zur Zinsnachberechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmalig einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei langfristigen Verträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bestimmt und damit alle nötigen Informationen für Zinsnachforderungen bereitgestellt. Die Finanzaufsicht wird nun prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind oder ob damit allen Anforderungen für die Nachberechnung Genüge getan ist.

Der BGH hat sich bei dieser Entscheidung an vorherigen Urteilen der Oberlandesgerichte Dresden und Naumburg orientiert, die bereits eine Methode für die Zinsnachberechnung bestimmt hatten. Der nun beschlossene Zinssatz „WU9554“ benennt eine von der Bundesbank erhobenen Zinszeitreihe. Diese Zinskurve sei für Prämiensparverträge am besten geeignet. Der Bundesgerichtshof bekräftigt mit dieser Entscheidung vom 9. Juli 2024, dass die von den Oberlandesgerichten angewendeten Umlaufsrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahren als Referenzzins geeignet sind.

Aus Sicht von Verbraucherschützern erhalten Prämiensparer mit diesem BGH-Urteil nicht so große Zinsnachzahlungen wie erhofft, aber dennoch kann das Urteil als Erfolg für die Betroffenen verbucht werden, da nun geklärt ist, dass den Kunden Nachzahlungen zustehen und wie diese berechnet werden.

Um die Tragweite der Entscheidung zu verdeutlichen: Verbraucherschützer rechnen durchschnittlich mit Nachzahlungen im vierstelligen Bereich pro betroffenen Prämiensparvertrag. Bundesweit haben rund 15.000 Verbraucher geklagt.

Für Prämiensparer, die sich bisher keiner der Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben, ist es möglicherweise noch nicht zu spät, um Zinsen nachzufordern. Voraussetzung ist, dass der Anspruch noch nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das bedeutet konkret: Bei Kunden, die aktuell noch einen Prämiensparvertrag haben, hat die Verjährung noch nicht begonnen und sie können prüfen lassen, ob Zinsnachzahlungen zustehen. Für bereits gekündigte Verträge gilt die Verjährungsfrist. Für eventuelle Ansprüche dürfen Verträge somit nicht vor 2021 gekündigt worden sein.

BaFin verpflichtet Banken dazu, Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat am 21.06.2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der sie Bankinstitute dazu zwingt, Kunden über fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in Kenntnis zu setzen. Einige Bankenvertreter haben bereits angekündigt sich gerichtlich dagegen zur Wehr setzen zu wollen.

Konkret geht es um Prämiensparverträge, bei denen die Kunden wegen fehlerhafter Klauseln möglicherweise über Jahre zu wenig Zinsen bekommen haben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich im vierten Quartal, so die Finanzexpertin Andrea Heyer von der klagenden Verbraucherzentrale Sachsen.

Prämiensparverträge waren in den 1990ern und 2000ern eine beliebte langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Die Sparer erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist.

Bereits 2004 hatte der BGH geurteilt, dass es für Kunden nachvollziehbar sein muss, wie die Bankinstitute die Zinsen anpassen. Für die Neuverträge wurde diese Regelungslücke sodann geschlossen. Allerdings wurde für viele Altverträge nichts geändert.

Um wie viele betroffene Verträge es sich hier konkret handelt, kann weder das Bundesfinanzministerium noch die BaFin oder die Verbraucherzentralen in genauen Zahlen sagen. Nach bisherigen Untersuchungen hat die BaFin 247 Banken und Sparkassen unter Verdacht.

Es geht hier um nicht wenig Geld: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits für mehrere tausend Prämiensparverträge die Zinsen nachberechnet. Durchschnittlich stehen den Betroffenen nachträglich mehr als 4000 Euro zu. Zusammengenommen handelt es sich hierbei um Millionenbeträge. Der Clou dabei sei, dass viele Prämiensparer noch gar nicht wüssten, dass ihnen möglicherweise mehrere tausend Euro an Zinsnachzahlungen zustehen.

Laut BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch habe man bereits im Februar 2020 die Banken aufgefordert, ihre Kunden über unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen zu informieren und ihnen angemessene Lösungen anzubieten. Eine einvernehmliche Problemlösung mit den Banken sei gescheitert, weshalb die BaFin auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels einer Allgemeinverfügung reagierte.

Das bedeutet nun, dass die Kreditinstitute direkt auf die Sparer zugehen und erklären müssen, ob die Verbraucher durch die verwendeten Zinsanpassungsklauseln zu geringe Zinsen erhalten haben.

Sollten die Sparer tatsächlich zu wenig Zinsen erhalten haben, müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BHG) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) entspricht.

Bei den Angeboten, die die Bankinstitute in der Konsequenz machen werden, ist trotzdem Vorsicht geboten. Sie könnten weit unter dem liegen, was Sachverständige errechnen. Es empfiehlt sich daher die Angebote von Fachanwälten oder Verbraucherschützern überprüfen zu lassen.

Gemeinsames Musterverfahren von Sparkassen und Volksbanken gegen BaFin

Im Juni 2021 wurde von der BaFin eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die deutsche Banken dazu zwingen sollte Kunden von langfristigen Prämiensparverträgen über unwirksame Zinsklauseln zu informieren und fehlerhaft berechnete Zinsen nachzuzahlen. Diese Verfügung wird nun von den Sparkassen und Volksbanken gemeinsam angegriffen.

Widerspruch gegen die BaFin-Allgemeinverfügung

Laut eines Schreibens des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) habe man der BaFin eine Widerspruchsbegründung gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) vorgelegt. Nun wolle man ein Musterverfahren stellvertretend für alle widersprechenden Genossenschaftsbanken und Sparkassen durchführen.

In dem Verfahren geht es auch darum wie viel Macht der Bundesfinanzaufsicht zusteht und ob das weitreichende Instrument der Allgemeinverfügung in Zukunft öfter eingesetzt wird. Mark Branson, der neue Chef der BaFin, sprach sich für ein härteres und schnelleres Durchgreifen der Aufsicht bei Missständen aus.

Auf der anderen Seite stehen die deutschen Kreditinstitute: Circa 70 Prozent haben gegen die Allgemeinverfügung der BaFin Widerspruch eingelegt. Wenn die Widerspruchsverfahren von der Finanzaufsicht zurückgewiesen werden, können die betroffenen Institute Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Bankinstituten drohen bei Niederlage horrende Nachzahlungen

Sollten die Bankinstitute gerichtlich keinen Erfolg haben, drohen ihnen hohe Zinsnachzahlungen. Nach Aussagen der Verbraucherzentralen gibt es mehr als eine Million entsprechender Prämiensparverträge. Die Verbraucherschützer haben berechnet, dass betroffenen Kunden im Durchschnitt Nachzahlungen zwischen 3600 und 4600 Euro zustehen.

Argumente der Für- und Gegenseite

Das Gerichtsverfahren dürfte interessant werden. Betroffene Geldhäuser argumentieren, dass die Bundesfinanzaufsicht vor einer derartigen Allgemeinverfügung eine höchstrichterliche Rechtsprechung abwarten müsse. Laut dem Statement des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) darf ein solcher „Verwaltungsakt nicht erlassen werden, wenn Entscheidungen des BGH zur Rechtslage absehbar sind“.

Dagegen verweist die BaFin darauf, dass bereits vor dem erwarteten BGH-Urteil (inzwischen am 6. Oktober 2021 veröffentlicht) durch ältere BGH-Entscheidungen bewiesen war, dass einige Bankinstitute für bestimmte Zeiträume Zinsen falsch berechnet haben.

Jüngste BGH-Entscheidung zu Zinsen in Prämiensparverträgen

Vor Gericht gezogen ist hier die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer Musterfeststellungsklage, der sich 1300 Sparer angeschlossen haben. Das Ziel war es gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Sparlasse Leipzig über viele Jahre zu wenig Zinsen in Prämiensparverträgen ausgezahlt hat.

Der BGH entschied daraufhin am 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20), dass Banken variable Zinsen in Prämiensparverträgen nur nach klaren Kriterien anpassen dürfen. Aus dem Urteil ergibt sich, dass bei langfristigen Sparverträgen außerdem ein Referenzzins für langfristige Anlagen verwendet werden muss.

Unmittelbare Wirkung entfaltet das Urteil zwar nur für die Kunden, die sich der Klage angeschlossen hatten, jedoch geht von diesem Urteil eine gewisse Signalwirkung für andere Verfahren aus.

Die konkrete Berechnung des höheren Referenzzinssatzes soll nun die Vorinstanz – das Oberlandesgericht Dresden – ermitteln.

Teilerfolg bei Zinsnachzahlungen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist aufgrund fehlerhafter Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal vorgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat nun entschieden, dass die Zinsen neu ermittelt werden müssen.

Für die insgesamt 472 Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen hatten, gibt es nun neue Hoffnung auf Zinsnachzahlungen. Allerdings ist noch kein Urteil in diesen Fällen gefallen. Vorher muss noch geklärt werden wonach sich die Zinsneuberechnung zu richten hat. Vor dem Jahr 2023 wird keine endgültige Entscheidung erwartet.

Kreissparkasse Köln reagiert auf BGH-Urteil

Entsprechend des BGH-Urteils von Oktober 2021 dürfen Sparkassen die Zinsen in Prämiensparverträgen nur nach bestimmten Kriterien anpassen. Die Bafin forderte die Geldhäuser per Allgemeinverfügung bereits im Juni 2021 auf, auf Kunden zuzugehen und Zinsen nachzuzahlen.

Nun reagiert die Kreissparkasse Köln auf diese Entwicklungen. Laut Vorstandschef Alexander Wüerst werde man im ersten Schritt Kunden anschreiben und ihnen zusichern, dass BGH-Urteil umzusetzen. Im Zweiten Schritt werde man Zinsausgleichszahlungen ermitteln.

Konkret sind es 25.000 Kunden, deren Verträge vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Nach den Sparkassen aus Berlin und Hamburg ist die Sparkasse Köln die drittgrößte deutsche Sparkasse. Es werden sich wohl weitere deutsche Sparkassen auf Zinsnachzahlungen einlassen. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg, der 50 Sparkassen vertritt, erklärte bereits, dass die Sparkassen sich um möglichst viele Vergleiche bemühen.

Oberlandesgericht Naumburg präzisiert Informationspflicht

Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Zinsstreit um Prämiensparverträge ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen haben könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingereicht, der sich über 800 Verbraucher angeschlossen hatten. Das Gericht legte nun erstmals konkret fest, wie die Zinsen bei Prämiensparverträgen zu berechnen sind. Das hat Signalwirkung.

Das OLG Naumburg hat entschieden, dass Banken bei Prämiensparverträgen verpflichtet sind, ihre Kunden über die Bedingungen der Prämienzahlungen klar und verständlich zu informieren. Insbesondere müssen Kunden darüber aufgeklärt werden, dass sich die Höhe der Prämie verringern kann, wenn der Sparvertrag vorzeitig gekündigt wird.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Kunde einer Sparkasse geklagt, die ihm nach Kündigung seines Prämiensparvertrags eine niedrigere Prämie ausgezahlt hatte als erwartet. Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Kunden recht und verurteilte die Sparkasse zur Zahlung einer höheren Prämie sowie zur Nachzahlung von Zinsen auf die Differenz.

Das Urteil könnte Auswirkungen auf Tausende von Kunden haben, die in der Vergangenheit Prämiensparverträge abgeschlossen und vorzeitig gekündigt haben. Sie könnten nun Anspruch auf eine höhere Prämie und Nachzahlungen haben.  Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtkräftig.

Quellen

  • BaFin - Pressemitteilungen - Prämiensparverträge: BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung
  • SZ.de (sueddeutsche.de) - Prämiensparen: Bafin contra Sparkassen - Wirtschaft
  • MDR.DE - Prämiensparer müssen auf BGH-Urteil und BaFin-Allgemeinverfügung warten
  • Handelsblatt.com -Sparkassen und Volksbanken verbünden sich gegen die Bafin
  • Handelsblatt.com - Kreissparkasse Köln will Zinsnachzahlungen für Kunden ermitteln
  • VZBV.de - OLG Naumburg: Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen
  • VZBV.de - Urteil zum Prämiensparen: Tausende Euro Nachzahlungen zum Teil möglich
  • BaFin - Pressemitteilungen - Prämiensparverträge: BaFin begrüßt Klarheit über Zinsanpassung
  • tagesschau.de - Bundesgerichtshof schafft Klarheit bei Prämiensparverträgen

Zurück zum Tagesgeld-Lexikon

Zum Lexikon »