Bausparvertrag als Geldanlage

Bausparen als Form der sicheren Geldanlage

Sicherheit gilt weiterhin als eines der obersten Gebote für eine Geldanlage. Hohe Rendite-Versprechen haben viel von ihrer Zugkraft verloren. Obwohl die Zinsen für Geldanlagen unverändert niedrig sind, halten viele Sparer wenig von risikobehafteten Optionen. Die letzte Finanzkrise ist noch lange nicht vergessen. „Spekulation“ und „Zocken“ wurden zu Hasswörtern in der Branche, und das sicher nicht zu Unrecht. Über 16% Rückgang verbuchten die Börsen in Frankfurt und Stuttgart bei ihren Hebelprodukten und Anlagezertifikaten im April 2014. Aber statt dessen Sparbücher, Girokonten oder die eigene Matratze? So ergibt sich aus der aktuellen Situation ein klassisches Dilemma mit der Überschrift „Wohin mit meinem Geld?“

Quo vadis – wohin gehst du, liebes Geld?

Einerseits sind die Guthabenzinsen ein Witz: Sie wiegen oft nicht einmal die Inflationsrate auf. Das bedeutet, dass das Geld mehr Kaufkraft verliert als es durch Zinserträge erwirtschaftet. Der Sparer wird also de facto ärmer. Nicht sehr verlockend. Andererseits haben viele Privatanleger von Kursmanipulationen, Korruptionsskandalen und überheblichen Investmentbankern die Nasen gestrichen voll. Geld über Fonds an die Börse zu tragen und den Kursverlauf beobachten, ist momentan ebenfalls nicht bei jedem angesagt. Zu schlecht waren die Erfahrungen um das Jahr 2000 herum und auch die der aktuellen Finanzkrise seit 2009. Allein ein DAX auf Rekordhoch hilft da nicht viel, um das Vertrauen wieder herzustellen.

Grafik 1 - der Geldanlagen in Deutschland auf die wichtigsten Produktklassen

Infografik der beliebtesten Geldanlagen 2016
Quelle: Bankmagazin, 2016

Aus der Not wird eine Tugend

Sparbuch, Girokonto, Aktien oder Optionsscheine sind für viele Anleger keine ernsten Alternativen. Der Bausparvertrag regt lang verstummte Gedanken wieder an und macht aus dem Dilemma von oben eine nicht uninteressante Überlegung:

  • Will ich in Zukunft bauen/kaufen/renovieren/modernisieren, sichere ich mir jetzt schon die günstigen Sollzinsen für das entsprechende Darlehen.
  • Suche ich eine alternative Sparform, um mein Geld zu parken, kommt mir der Bonuszins, der nach 7 Jahren rückwirkend ausbezahlt wird, sehr gelegen.

Entsprechend erfreut sich der Bausparvertrag einer wachsenden Beliebtheit. Das zeigt auch das Ergebnis einer aktuellen Studie der TNS Infratest im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen (vdpb). Rund 37 Prozent der Befragten parken ihr Erspartes demnach in einem Bausparvertrag (siehe Grafik oben). Zum Vergleich: 2012 waren es noch 35% und der Bausparer belegte Platz 3.

Der Sprung auf Platz 2 scheint auf den ersten Blick kein Großer zu sein. Bedenkt man aber wie der Volksmund mit dem Thema Bausparen umgeht, ist es schon erstaunlich, dass dieses Segment der Geldanlage auf so hohem Niveau residiert und weiter zulegt. Es scheint, dass der Bausparer entweder nicht so spießig ist, wie allgemeinhin vermutet wird, oder dass diese Form der Spießigkeit durchaus seine Existenzberechtigung hat.

Die aktuellen Werbe-Spots im TV zum Thema machen es ebenfalls deutlich: Es wird kein Bausparvertrag abgeschlossen und dann irgendeine Immobilie finanziert. Vielmehr sorgt man für sein Alter vor und schafft sich ein eigenes Heim, die eigenen vier Wände, einen Platz zum Wohlfühlen.

The return to innocence – Die Rückkehr zum Bausparvertrag

Was angestaubt, erzkonservativ und schlicht „un-cool“ war, ist wieder ganz groß in Mode. Die Harmlosigkeit eines Bausparvertrages schien früher eher wenig verlockend und andere Finanzprodukte waren wesentlich sexy-ier. Doch Totgesagte leben länger und für diese Renaissance der Bausparverträge sprechen gute Gründe:

  • Sie sichern sich jetzt die niedrigen Darlehenszinsen für die Zukunft.
  • Die Anlage ist 100% sicher, es besteht kein Risiko.
  • Der Guthabenzins allein ist nicht berauschend, aber die staatlichen Prämien erhöhen die Attraktivität gewaltig, wenn sie für einen zutreffen:
    • Arbeitnehmersparzulage (9% auf bis zu 470,-€ = bis zu 43,-€ p.a.)
    • Wohnungsbauprämie (8,8% auf bis zu 512,-€ = bis zu 45,06€ p.a.)
    • Riester-Förderung (bis zu 756,-€ p.a. inkl. Steuervorteil)
  • Bonuszinsen, wenn das Darlehen nach (meistens) 7 Jahren nicht in Anspruch genommen wird, wandeln den reinen Bausparer in ein attraktives Anlageprodukt in Zeiten niedriger Guthabenzinsen.

Sparern kommt diese Entwicklung nicht ungelegen. Speziell, wenn in Richtung Altersvorsorge gedacht wird. Denn das Blüm’sche Versprechen, unsere Renten seien sicher, glaubte damals schon kaum einer und heute wohl überhaupt keiner mehr. Eine eigene Wohnung oder gar ein Häuschen im Alter, das man schon in jüngeren Jahren beziehen kann, beruhigt da doch sehr und lindert die Sorgen um die Altersarmut.

Welche guten Gründe sprechen generell für einen Bausparvertrag?

Fassen wir alle Überlegungen zusammen und erstellen eine allgemein gültige Liste der Vorteile beim Bausparen, unabhängig vom Anbieter des Bausparvertrages:

  • Sicheres Instrument für eine Geldanlage
  • Stabile Anlageform ohne Risiko
  • Schaffung von Grundkapital für eine zukünftige Investition
  • Sparbeiträge können oftmals individuell angepasst werden
  • Guthaben sind zur Not relativ kurzfristig verfügbar
  • Sie profitieren später vom aktuell niedrigen Sollzins-Niveau zum zukünftigen Zeitpunkt der Investition
  • Umschuldung bestehender oder geplanter Darlehen
  • Langfristige Absicherung durch Anschlussfinanzierungen
  • Sonderzahlungen in der Darlehensphase sind ohne zusätzliche Gebühren (Vorfälligkeitszinsen) möglich
  • Beleihbarer Wert für den Fall einer wirtschaftlichen Schieflage
  • Renovieren und Modernisieren sind als Verwendungszwecke akzeptiert, auch in Mietwohnungen
  • Besonders attraktiv für junge Menschen
  • Unterstützung durch Arbeitgeber möglich, was zusätzliche Unterstützung vom Saat bringt (Arbeitnehmer-Sparzulage von 9%, EK-Grenzen: 17.900/35.800 (Led./Verh.))
  • Staatliche Förderungen können inkludiert werden
  • Einzige Sparform, die doppelt gefördert wird (Arbeitnehmer Sparzulage 9%, Wohnungsbauprämie WoP 8,8%)
  • Riester-Förderung bringt bis zu 756,-€ p.a. (inklusive Steuervorteil)

Wo ist der Haken beim Bausparvertrag?

Natürlich gibt es - wie wohl immer im Leben - auch hier die eine oder andere Überlegung, die sicher Einfluss nehmen sollte. Dummer Weise lässt sich die Zukunft eben nicht voraussagen, und so muss jeder für sich selbst festmachen, was die Zukunft am wahrscheinlichsten mit sich bringt. Wir überlegen dazu folgendes:

  • Das Zinsniveau bleibt auf aktuellem Stand
    • Im Augenblick bietet ein Bausparvertrag eine gute Alternative für Sparer, die langfristig orientiert sind. Der Bonuszins lohnt sich in diesem Fall.
    • Schlechter ist man beim Bauspardarlehen gestellt, da sich bereits günstigere Bankdarlehen finden. Wir erwarten dementsprechend eine Korrektur der Vertragswerke und zukünftig etwas günstigere Zinsen im Bauspardarlehens-Bereich. Unsere Vergleiche halten Sie auf dem Laufenden
  • Das allgemeine Zinsniveau zieht wieder an
    • Positiv für die Entscheidung, jetzt die Sollzinsen festzuschreiben.
    • Negativ für den Spar-Aspekt. Selbst mit Bonuszinsen könnte die Anlage dafür unattraktiv werden.
  • Das allgemeine Zinsniveau rutscht weiter ab
    • Negativ für zukünftige Investitionspläne, denn die Alternativen auf dem Markt werden noch günstiger
    • Positiv für den Spargedanken. Der Bausparvertrag als Geldanlage wird immer attraktiver.

Tatsächlich ist aus unserer Sicht sowohl die eine Entwicklung, als auch die andere durchaus möglich. Mag der eine denken „Wohin sollen die Zinsen noch fallen? Ein Zins-Aufschwung steht logischer Weise vor der Tür“, der mag vielleicht nach Japan blicken und sieht dort seit langem ein 0,00% Zinsniveau. Das gibt es dort bereits vor Fukushima und Japan ist immerhin die dritt-stärkste Wirtschaftsmacht auf diesem Planeten.

Andererseits scheint die Wirtschaftskrise fürs Erste so gut wie überwunden zu sein. Man darf vermuten, dass andere Länder in wirtschaftlicher Schieflage sich wieder fangen und deren Sparpläne Erfolge zeigen. Die Krise in der Ukraine kann diplomatisch gelöst werden. Der DAX und andere Indizes markieren Rekordhochs. Daher sollte die EZB in absehbarer Zukunft ein stabiles Wirtschaftswachstum und somit Raum für attraktivere Zinsen erkennen können.

Schwer, die Entwicklung abzuschätzen. Und nun?

Eine durchaus berechtigte Frage. Je nachdem, wie sich die Zukunft entwickelt, können Sie flexibel reagieren. Vermuten wir

  • das Zinsniveau bleibt dasselbe: Planten Sie ursprünglich nur zu Sparen und nun wächst bei Ihnen der Investitionsgedanke, dann wechseln Sie gegebenenfalls den Tarif bei Ihrer Bausparkasse oder nehmen ein Bankdarlehen statt des Bauspardarlehens zur Finanzierung auf.
  • dass die allgemeinen Sparzinsen wieder ansteigen: Ihr Bauspartarif verliert darum an Spar-Attraktivität. Nun sollten Sie überlegen, ob eine Investition in ein Eigenheim nicht doch eine Überlegung wert wäre. Die günstigen festgeschriebenen Zinsen des Baudarlehens werden für Sie nun immer reizvoller.
  • die Zinsen fallen weiter ab: Sie haben sich ein schönes Sparprodukt gesichert. Steht ein Bauvorhaben, ein Kauf, bzw. eine Modernisierung oder Renovierung an, nutzen Sie einfach nicht das Bauspardarlehen, sondern einen Bankkredit, der dann günstiger ist.

Alternativ dazu können Sie den Vertrag natürlich auch beitragsfrei setzen oder kündigen und in ein anderes Investment schieben. Sprechen Sie dazu unbedingt die Bedingungen mit Ihrem Berater durch, damit es im Falle eines Falles keine bösen Überraschungen gibt.

Wie funktioniert das Prinzip des Bausparens?

„Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.“ (Deutscher Ring Bausparkasse AG)

Diese Definition trifft den Nagel auf den Kopf: es geht im Kern der Sache um (den eigenen) Lebensraum. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Immobilie bauen, erwerben, modernisieren oder renovieren möchten. Sie können Ihr Geld aus dem Bausparvertrag sogar in einer Mietwohnung investieren; vorausgesetzt natürlich, der Vermieter stimmt der Maßnahme zu. „Wohnwirtschaftlich“ können übrigens auch gewerbliche Investitionen sein, wenn sie in Wohngebieten liegen und der Zweck der Immobilie der Versorgung dieser Gebiete dient. Darunter fallen zum Beispiel Handels- oder Handwerksbetriebe.

Die Grundidee war, viele Sparer zu versammeln, die in einen Topf einzahlen. Aus dem heraus kann dann das Bauvorhaben eines Sparers finanziert werden, der in der Darlehensphase Sollzinsen in den Topf zurück bezahlt. Es gibt also drei Phasen in diesem System:

  1. Sparphase
  2. Zuteilungsphase
  3. Darlehensphase
Bausparvertrag - Anteil an Geldanlagen in Deutschland

Zuteilungsreif ist der Vertrag eines Sparers, wenn er gewisse Kriterien erfüllt hat (Mindestansparzeit, Mindestansparsumme, regelmäßige Sparraten,…). Diese werden in aller Regel in einem Punktestand zusammengefasst. Hat der Sparer die nötige Punktzahl erreicht, kann er das Bauspardarlehen beantragen.

Durch die Struktur einer Bausparkasse kommt es aber nicht nur auf den einzelnen Sparer an, sondern auch auf die Gemeinschaft. Nur wenn genügend liquide Mittel im Topf zur Verfügung stehen, kann das Darlehen ausbezahlt werden. Daher wird eine Bausparkasse dem Bausparer nie von Anfang an sagen können, wann exakt die Bausparsummer zur Verfügung steht. Dieser Aspekt ist zu Recht einer der Kritikpunkte am System Bausparen.

Die Bausparsumme, die dann ausbezahlt wird, setzt sich aus dem angesparten Geld und dem Bauspardarlehen zusammen:

Bausparsumme = Sparguthaben + Bauspardarlehen

 

Diese Bausparsumme wird dann eingesetzt um Bau/Kauf/Modernisierung oder Renovierung zu finanzieren. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck „wohnungswirtschaftlich“ ist.

Alternativ dazu, kann der Bausparer auch auf das Darlehen verzichten und nimmt nur sein Angespartes plus Zinsen in Empfang. Die sich daraus ergebende Problematik werden wir gleich noch ausführlich behandeln.

Was kann mit einem Bausparvertrag finanziert werden?

Es gibt ein eigenes Gesetz für Bausparverträge und Bausparkassen. Darin findet sich auch eine Aufstellung darüber, wie das Bauspardarlehen zu verwenden ist.

BauSparkG, §1, (3):

Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind

1. die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,

2. die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,

3. der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,

4. der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,

5. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,

6. die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind,

7. die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.

Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen, und wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung dieser Gebiete beizutragen.

Gerne kommen in diesem Zusammenhang Fragen nach Hausbooten und Wohnwagen auf. Selbst wenn das Hausboot fest verankert und vertäut ist, und dem Wohnmobil die Räder abmontiert sind, dürften Sie kaum als Gebäude klassifiziert werden. Fragen Sie bei ernstem Interesse Ihren Bausparkassen-Berater und lassen Sie sich einen positiven Bescheid schriftlich bestätigen.

Bausparkassen als All-Stars ohne Probleme?

So schön die Marktentwicklung auch auf den ersten Blick für die Unternehmen sein mag, sie bringt für die Bausparkassen ein handfestes Problem mit sich: Es scheint sich ein Trend abzuzeichnen, der den Bausparvertrag als reines Analageinstrument bevorzugt. Das bedeutet, dass tendenziell weniger Bausparer das Bauspardarlehen abrufen. Damit bricht der Bausparkasse eine Seite ihres Kerngeschäfts weg: das Verleihen von Geldern in Form von Bauspardarlehen.

Dies lässt sich das gut veranschaulichen: Einerseits fließt Geld in die Bausparkasse durch die Beiträge der Sparer. Im Beispiel bezahlt das Unternehmen dafür 1% Guthabenzins (linke Seite der Grafik). Auf der anderen Seite verleiht die Bausparkasse eben dieses Geld zum Beispiel für 4% an Häuslebauer oder Renovierer (rechte Seite). Die Differenz der beiden Prozentsätze ist der Ertrag für die Bausparkassen.

So funktionieren Bausparkassen

Bricht die Geldverleih-Seite weg, also eine der Einnahmeseiten für die Bausparkasse, fehlt Geld um die Guthabenzinsen zu bezahlen. Eine sehr unschöne Situation für die Bausparkasse, deren Geschäftsfelder per Gesetz eingeschränkt sind (§4 des BauSpakG). Demnach dürfen Bausparkassen neben dem Bauspargeschäft im Wesentlichen noch:

  • Bürgschaften vergeben
  • Am Interbankenhandel teilnehmen
  • Schuldverschreibungen ausgeben
  • Sich an Unternehmen beteiligen, wenn mit diesen Beteiligungen wohnwirtschaftliche Zwecke nach §1 BauSpakG unterstützt werden
  • Gelder an Unternehmen verleihen, an denen sie beteiligt sind
  • Wertermittlungen und Standortanalysen durchführen

Diese Geschäftsfelder helfen den Bausparkassen kräftig dabei, ein gesundes Portfolio aufzubauen und Gelder aus verschiedenen Quellen zu erwirtschaften. Seit 1991 ist es den Bausparkassen übrigens erlaubt, ihre Geschäfte auch im Ausland zu betreiben. Dennoch, den Löwenanteil macht das klassische Bauspargeschäft innerhalb Deutschlands aus. Und in eben diesem ist Bewegung.

Die Häuser rücken zusammen, der Markt verdichtet sich.

2013 war ein Rekordjahr für die Bausparkassen. Sowohl die 12 privaten Institute, als auch die 10 Landesbausparkassen freuten sich über kräftige Zuwächse. So schloss die LBS Nord beispielsweise deutlich über 173.000 Neuverträge ab, Die Schwäbisch Hall verzeichnete 2013 ein Rekordniveau mit 36 Milliarden Euro Neugeschäft.

Dennoch sehen wir, dass etwas getan wird, was in rosigen Zeiten eher nicht der Fall ist: Die Bausparkassen geben ihre Eigenständigkeit auf und fusionieren. Wir haben für Sie in diversen Archiven gestöbert und einige Beispiele gefunden:

  • 1999 Fusion der Wüstenrot und Württembergischen, Zukauf der Vereinsbank Victoria Bauspar AG in 2009 und der Allianz Dresdner Bauspar AG in 2010.
  • 2012 HUK COBURG Bausparkasse und Aachener Bausparkasse fusionieren
  • 2013 Die Immobiliensparten der der Norddeutschen Landesbausparkasse (LBS) und der LBS Nordwest legen sich zusammen
  • Seit 01/2013 planen die LBS West und die LBS Bremen den Zusammenschluss
  • 2014 BHW Bausparkasse und Deutsche Bank Bauspar vereinbaren enge Kooperation
  • Bis 2016 will die LBS bundesweit eine einheitliche IT für alle beteiligten Institute haben

Es geht mit Sicherheit um Optimierung und gesteigerte Effizienz. Aber ist das wirklich schon alles? Ist nur der Druck hinter den immer-besser-sein-müssenden Geschäftszahlen die alleinige Triebfeder? Vielleicht wäre das so im privaten Sektor. Aber bei den Landesbausparkassen sehen wir die gleichen Bewegungen und die sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Damit unterliegen sie keinem Zwang zur Gewinnausschüttung und könnten sich - de jure zumindest - entspannter auf dem Markt bewegen. Was steckt also dahinter?

Die wahre Situation im Bausparsegment

Gute Zahlen und lächelnde Vorstände sind zwar immer schön anzusehen, aber leider oft nicht wirklich aussagekräftig. Rücken die Spieler auf dem Markt enger zusammen, sind das echte Signale und sprechen für Veränderungen, die Gründe haben.

Natürlich mag der eine abwehrend sagen, man stelle sich nur auf den Wettbewerbsdruck ein und müsse sich daher schon im Vorfeld von ernsteren Situationen verschlanken. Hört man an dieser Stelle höflich weg und schaut sich den Markt dafür genauer an, wird eine andere Seite der Dinge erkennbar:

  1. Bausparverträge weisen zurzeit bereits ein Zinsniveau im Baudarlehens-Bereich auf, dass teilweise über den aktuellen Bankdarlehen liegt. Das bedeutet, wenn schnell gebaut werden soll, ist ein Bankdarlehen gegebenenfalls günstiger, als das Darlehen aus dem Bausparvertrag. Der Bauherr ruft dann dieses Darlehen logischer Weise nicht ab.
  2. Gleichzeitig sind jetzt die Bausparverträge zuteilungsreif, die vor 7 Jahren und mehr abgeschlossen wurden. Das damalige Zinsniveau war deutlich höher als heute. Das Bauspardarlehen mit dem damals festgeschriebenen, hohen Zinssatz, ist heute also sehr unattraktiv im Vergleich mit anderen Produkten.
  3. Ein selbstgemachtes Sahnehäubchen oben drauf resultiert aus dem Prinzip des Bonuszinses, der dann ausgeschüttet wird, wenn der Sparer auf seinen Darlehensanspruch verzichtet. Noch ein Grund also, das Bauspardarlehen nicht zu beanspruchen.

Was resultiert daraus? Wir haben es oben bereits angedeutet: So abstrakt es klingt: Die Bausparkassen laufen Gefahr, zu viel Geld in ihren Büchern zu haben. Verwirrend, nicht wahr? Das Problem ist aber ganz einfach erklärt. Zur Verdeutlichung rufen wir nochmals die Grafik von oben ab:

So funktionieren Bausparkassen

Sagen wir, eine Bausparkasse nimmt nur Gelder ein (linke Seite), verleiht aber keine (rechte Seite). So weit, so gut. Gleichzeitig muss sie aber Zinsen für die eingenommenen Gelder bezahlen. Außerdem gehören diese Beiträge ja nicht der Bausparkasse, sondern den Sparern. Und die wollen ihr Geld irgendwann wieder haben. Damit bleibt unter dem Strich stehen, dass die Bausparkasse X-Euro einnimmt, aber X Euro plus Zinsen ja wieder auszahlen muss. Damit droht ein defizitäres Geschäft.

Es ist also elementar wichtig für die Bausparkassen, Darlehen auszugeben und die Sollzinsen einzustreichen. Daher sind sie gezwungen, ihre Konditionen dem Markt anzupassen. Oben erwähnten wir bereits, dass die Schwäbisch Hall 2013 ein Rekordniveau im Neugeschäft erreichte. Was wir noch nicht erwähnten, ist, dass sie im selben Jahr auch den niedrigsten Darlehenszins der Firmengeschichte notierte.

Anderen Orts sieht die Lage wesentlich bescheidener aus. Die LBS Hessen-Thüringen halbierte ihr Ergebnis von 13,2 Mio € in 2012 auf 7,8 Mio € in 2013. Und die Aussichten für 2014 stimmen nicht eben fröhlich, weitere Einbußen werden erwartet. Die LBS Hessen-Thüringen steht aber nicht allein da. Auch die Aachener Bausparkasse scheint unter großem Druck zu stehen. Wir werden gesondert dazu berichten

Lassen Sie sich als Anleger nicht verunsichern. Erstens geht es nur um eine Tendenz, der auch entgegengesteuert wird. Und zweitens sind alle Bausparkassen in Sicherungsfonds beteiligt und Ihre persönlichen Einlagen sind damit abgesichert, selbst wenn eine Bausparkasse insolvent werden sollte. Darüber hinaus bleibt das System so lange stabil, wie es ausreichend Einzahler gibt. Und wie sie oben bereits gelesen haben, mangelt es den Bausparkassen daran nicht.

Bausparkosten und Gebühren beachten

Bevor Bausparer jedoch den Bausparvertrag schlicht aufgrund der Höhe der Guthabenverzinsung abschließen, sollten sie einen Blick auf etwaige Kosten werfen. Bausparverträge beinhalten meist eine Abschlussgebühr zwischen 1,00 und 1,60 Prozent der Bausparsumme. Jene deckt Verwaltungs- und Vertriebskosten. Zusätzlich fallen gegebenenfalls jährliche Gebühren für die Kontoführung an

Unsere Verbraucher-Tipps:

Der Bundesgerichtshof erklärte diverse Klauseln in Darlehensverträgen für unwirksam, die eine monatliche Kontoführungsgebühr verlangen (Az. XI ZR 388/10). Da die Kontoführung keine Sonderleistung darstellt, werde der Verbraucher unangemessen benachteiligt. (Für Bausparverträge gilt diese Entscheidung prinzipiell ebenfalls, wobei eine allgemein gültige Regelung hier noch aussteht.)

Der BGH entschied außerdem im Mai 2014, dass Bearbeitungsgebühren für Privatkredite unwirksam sind (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Kontrollieren Sie, ob sich solche Gebühren in Ihrem Bausparvertrag befinden, da sie vermutlich zurückgefordert werden können. Allerdings sind die Gespräche hierüber noch nicht abgeschlossen und unser Hinweis ist daher nicht 100%ig wasserdicht (Stand: 23.05.2014).

Sprechen Sie dennoch Ihre Bausparkasse darauf an. Der größte Teil der Bausparsumme, auf die sich die Abschlussgebühr bezieht, ist der Darlehensbetrag. Da der Bausparvertrag das Bauspardarlehen als fixen Teil, bzw. als Option, inkludiert, gehen wir davon aus, dass der BGH sein Urteil dahingehend konkretisiert, das die Abschlussgebühren für Bausparverträge, so wie sie heute existieren, wegfallen werden. Bausparkassen wären darum gut beraten, nicht erst das finale Urteil abzuwarten, sondern der Entscheidung vorzugreifen und ihr Marketing bereits jetzt dementsprechend zu formulieren. So könnten sie versuchen, Sie als Kunden mit Verträgen ohne zweifelhafte Gebühren zu gewinnen.

Achtung Falle:

Die Abschlussgebühr in Höhe von 1,00 – 1,60% ist vermutlich keine Bearbeitungsgebühr in diesem Sinne. Der BGH urteilte 2010 gegen einen Verbraucherschutzverein, der diese Gebühren aufgrund §307 BGB für unzulässig erklären lassen wollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem so:

„Sie [die Abschlussgebühr] gelte nicht eine von der Bausparkasse gesetzlich geschuldete Nebenleistung ab, sondern sei unstreitig in der internen Kalkulation der Beklagten dazu bestimmt, die Kosten für die Außendienstmitarbeiter zu decken, die mit der Kundenwerbung anfielen. Diese Kosten seien Teil der allgemeinen Betriebskosten und somit Gegenstand der Preiskalkulation.“ (Az. XI ZR 3/10)

Ideale Anlage für junge Sparer unter 25 Jahren

Besonders interessant sind Bausparverträge für Anleger unter 25 Jahren, die eine Wohnungsbauprämie kassieren können. Der Vorteil für diese jungen Bausparer: Sie können die ausgezahlte Bausparsumme nach sieben Jahren Laufzeit inklusive der staatlichen Förderung frei verwenden, d. h. das Geld ist nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Ansonsten besteht üblicherweise eine zweckgebunden Verwendung zum Kauf bzw. Bau einer Immobilie oder für Renovierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.

Um die Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie zu erfüllen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigen (bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare). Grundsätzlich beträgt die Wohnungsbauprämie 8,8 Prozent der Aufwendungen für den laufenden Bausparvertrag, jedoch begrenzt auf Beträge von 512 Euro (verheiratet: 1.024 Euro). Die Höchstprämie liegt damit bei 45,06 Euro oder bei Paaren bei 90,11 Euro, was sich spürbar auf die Rendite der Geldanlage auswirkt.

Tages- und Festgelder als sichere Sparformen

Wenn Sie wissen wollen, welche Renditen sich derzeit mit Tages- oder Festgeldkonten erzielen lassen, nutzen Sie doch einfach unsere Vergleiche:

Zum Tagesgeld-Vergleich » Zum Festgeld-Vergleich »