BdB-Interview zur Einlagensicherung 2015
"Am Schutz für normale Privatkunden ändert sich effektiv nichts"
Zum Jahreswechsel sinkt die Sicherungsgrenze für Sparguthaben bei privaten Banken. Was das für Kunden bedeutet und weshalb die Anpassung notwendig ist, fragte Tagesgeldvergleich.net im Interview Tanja Beller, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Banken.
Zum 1. Januar 2015 wird die Sicherungsgrenze von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Inwiefern betrifft dies den normalen Bankkunden überhaupt?
Tanja Beller: Für den Privatkunden wird sich dadurch nichts ändern. Die Einlagen bleiben weiterhin vollständig geschützt. Die durchschnittliche Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar 2015 immer noch 190 Millionen Euro pro Kunde betragen. Damit bieten die privaten Banken ihren Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus eines der weltweit umfangreichsten Schutzsysteme.
Die derzeitige Sicherheitsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals gilt seit 1976. Inwiefern ist die kommende Absenkung eine Anpassung an die realen Möglichkeiten des Sicherungsfonds?
Tanja Beller: Seit 1976 hat sich die Bankenwelt erheblich verändert. Die durchschnittliche Eigenkapitalausstattung der Banken - und damit auch die daraus resultierende Sicherungshöhe für Einlagen – hat sich in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt. Um sich dieser Entwicklung anzupassen wird die Sicherungsgrenze nun ab 2015 auf 20 Prozent und bis 2025 schrittweise auf 8,75 Prozent gesenkt. Am Schutzumfang für die Einlagen des normalen Privatkunden ändert sich aber effektiv nichts.
Inwieweit wird die – vor allem durch die Basel Reformen bedingte – weitere Erhöhung der Eigenkapitalbasis der schrittweisen Absenkung der Sicherungsgrenze bis 2025 entgegenwirken?
Tanja Beller: Die steigenden Kapitalanforderungen in den letzten Jahren haben zu einer deutlichen Erhöhung des Eigenkapitals der Banken - und damit auch zu deutlich höheren Sicherungsgrenzen geführt. Unterm Strich bleibt damit derlangfristig hohe durchschnittliche Schutzumfang auch nach der Absenkung der Sicherungsgrenze im Ergebnis erhalten.
Die Minimalanforderungen an das Eigenkapital einer Bank liegen derzeit bei fünf Millionen Euro. Inwiefern ist eine Anpassung dieser Untergrenze denkbar?
Tanja Beller: Die Mindestkapitalausstattung einer Bank ist EU-rechtlich geregelt. Eine Diskussion über eine Anpassung dieser aufsichtsrechtlichen Untergrenze gibt es nicht.
Die Höhe des freiwilligen Sicherungsfonds wird nicht veröffentlicht. Manch ein Privatkunde wünscht sich hier mehr Transparenz. Was würden Sie dem entgegnen?
Tanja Beller: Wie alle anderen deutschen Sicherungseinrichtungen veröffentlicht der Bankenverband keine Zahlen über die Höhe des Einlagensicherungsfonds. Allein die Höhe der liquiden Mittel würde auch über die tatsächliche Finanz- und damit Leistungskraft nichts aussagen. Entscheidend ist, dass der Fonds im Ernstfall zahlungsfähig ist. Und das hat er in den fast 40 Jahren seit seiner Gründung in jedem Sicherungsfall bewiesen.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung des Bundesverband deutscher Banken (BdB):
• Mehr Informationen zur Anpassung stellt der Bundesverband deutscher Banken hier bereit
• Eine Abfragemöglichkeit der Sicherungsgrenze für einzelne Banken finden Sie hier
• Die 10 wichtigsten Fragen rund um die Einlagensicherung haben wir in diesem Artikel beantwortet
• Download: Faltblatt zu den Änderungen des Einlagensicherungsfonds
Interview: Mario Hess - 18.11.2014